Gang vor Bundessozialgericht
Jobcenter streitet mit Hartz-IV-Empfängerin um zehn Cent
Ein Jobcenter in Thüringen soll an eine Hartz-IV-Empfängerin zehn Cent nachzahlen. Doch die Behörde wehrt sich und zieht wegen des Mini-Betrags bis vors Bundessozialgericht - nicht zum ersten Mal.
Hinweisschild zum Jobcenter: Behörde zieht vor Gericht
Foto: Ralf Hirschberger/ dpa
Das Bundessozialgericht in Kassel soll sich nach dem Willen des Jobcenters Unstrut-Hainich-Kreis mit einem Streit um zehn Cent befassen. Das Jobcenter war in einem Rechtsstreit mit einer Hartz IV-Empfängerin, die mehr als 100 Euro geltend machte, im Juni 2012 vom Sozialgericht in Nordhausen zur Nachzahlung von zehn Cent verurteilt worden. Dagegen legte die Behörde Berufung ein.
Das Landessozialgericht in Erfurt lehnte diese jedoch ab. Die Erfurter Richter hielten es nicht für gerechtfertigt, dass wegen derart niedriger Beträge die Gerichte beschäftigt werden. Aber auch mit dieser Entscheidung gab sich das Jobcenter nicht zufrieden. Es zog nun vor das Bundessozialgericht und damit in die dritte Instanz, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Bereits 2013 hatte sich das Jobcenter in einem anderen Verfahren erfolglos an das Bundessozialgericht gewandt. Damals ging es um 15 Cent.