Hartz IV trotz Coronakrise
Jobcenter und Arbeitsagenturen lockern Bestimmungen
Zur Bewältigung der Corona-Pandemie erleichtert die Bundesagentur für Arbeit den Zugang zu Leistungen wie Arbeitslosengeld und Hartz IV. Niemand muss mehr persönlich vorsprechen, Terminausfälle führen nicht mehr zu finanziellen Nachteilen.
Die Bundesagentur für Arbeit lockert im Zuge der Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie die Pflichten für Leistungsempfänger. Alle persönlichen Gesprächstermine entfielen ohne Rechtsfolgen, hieß es. Zudem hätten Leistungsempfänger keine finanziellen Nachteile zu befürchten, wenn Termine nicht stattfinden oder persönlicher Kontakt nicht möglich ist. Auch die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag soll sichergestellt werden.
Trotz der Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland bleiben die Jobcenter und Arbeitsagenturen vorerst geöffnet. Allerdings sollen sich die Mitarbeiter der Einrichtungen auf die wichtigsten Tätigkeiten wie die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen konzentrieren, teilte die Bundesagentur für Arbeit mit. Leistungsempfänger sollen demnach nur noch in Notfällen persönlich in die Dienststellen kommen.
Eine Arbeitslosmeldung könne nun telefonisch erfolgen, ein Antrag auf Grundsicherung "formlos in den Hausbriefkasten der Dienststelle eingeworfen werden". Zugleich sollen Telefon- und Onlinezugang intensiviert und ausgebaut werden. Dafür will die Agentur so schnell wie möglich zusätzliche Telefonnummern schalten.