Verbraucherschutz Ministerin Klöckner will Zahl der Lebensmittelkontrollen verringern

Bundesagrarministerin Klöckner: Verringerung der Kontrolldichte
Foto: Britta Pedersen/ DPALebensmittelinspektoren sollen künftig seltener zu Pflichtbesuchen ausrücken als bisher. Im Ernährungsministerium von Julia Klöckner (CDU) liegt nach SPIEGEL-Informationen der Referentenentwurf für eine Verwaltungsvorschrift vor, die eine Verringerung der Kontrollfrequenzen zur Folge hätte.
Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch warnt vor einem erhöhten Risiko für Verbraucher, sollte die Vorschrift im Dezember wie geplant verabschiedet werden. Dann müssten etwa in Fleischbetrieben, die der höchsten Risikoklasse zugeordnet sind, statt täglich nur noch "häufiger als monatlich" Routinekontrollen stattfinden. In einem Restaurant, in dem schwere Hygienemängel festgestellt wurden, wären sie statt viertel- nur noch halbjährlich vorgeschrieben, so der Entwurf.
Die neue Verordnung werde die Ressourcen der amtlichen Lebensmittelüberwachung noch wirksamer auf "Problembetriebe" fokussieren und die Effizienz steigern, so eine Sprecherin des Ministeriums. Das Gegenteil sei der Fall, erklärt dagegen Foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker.
Für Lebensmittelbetriebe mit erhöhtem Risiko könnten sogar weniger Kontrollbesuche vorgegeben werden. Das Ministerium bestreitet eine Verringerung der Kontrolldichte. Foodwatch will den Entwurf sowie die amtliche Begründung dafür am Sonntag auf ihrer Internetseite veröffentlichen.
Nicht einmal jeder zweite Betrieb wird jährlich durchleuchtet
Schon jetzt finden wegen Personalmangels vielerorts zu wenig Überprüfungen statt. Nicht einmal jeder zweite Betrieb, der mit Lebensmitteln hantiert, wird jährlich durchleuchtet. "Doch statt mehr Personal in den Ämtern einzustellen, will Frau Klöckner die Kontrollhäufigkeit dem Personalmangel anpassen", kritisiert Rücker.
Auch der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure sieht den Entwurf "sehr kritisch". Zu einer Verringerung der Kontrollen sollte es nur deshalb kommen, weil die Unternehmen gut geführt würden, und nicht weil die Kassenlage der öffentlichen Hand dies erfordere, sagt die Bundesvorsitzende des Verbandes, Anja Tittes. "Die personelle, finanzielle und materielle Ausstattung der amtlichen Lebensmittelüberwachung muss den Betriebszahlen entsprechen, um dem wichtigen Auftrag des gesundheitlichen Verbraucherschutzes auch weiterhin adäquat gerecht werden zu können."
Zuletzt war Verbraucherschützern ein anderer Taschenspielertrick in Sachen Lebensmittelkontrolle aufgefallen. 2017 hatte sich die Beanstandungsquote, also die Zahl der auffällig gewordenen Betriebe, wie durch ein Wunder von rund 25 Prozent auf 13,6 Prozent halbiert. Aber nicht, weil die Betriebe plötzlich weniger Hygiene-Verfehlungen begingen. Sondern weil die statistische Erfassung geändert wurde. Informelle Beanstandungen, bei denen nur eine Verwarnung ausgesprochen wurde, werden in der Statistik des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mit einem Mal nicht mehr erfasst.