Kauf der HGAA BayernLB-Ausschuss zieht vernichtendes Fazit

Eindeutige Schlussfolgerung des Ausschusses zur BayernLB: Es war ein grober Fehler der Landesbank, sich das österreichische Institut HGAA einzuverleiben. Ob es zu Schadensersatzforderungen gegen Ex-Aufsichtsräte kommt, bleibt trotzdem offen.
BayernLB: Entscheidung über Klage gegen Ex-Vorstände soll bald fallen

BayernLB: Entscheidung über Klage gegen Ex-Vorstände soll bald fallen

Foto: Angelika Warmuth/ dpa

München - Die BayernLB hätte die österreichische Bank HGAA nie kaufen dürfen. Zu diesem Ergebnis ist der Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag mehrheitlich gekommen, der ein Jahr lang die fatale Übernahme im Jahr 2007 unter die Lupe genommen hat.

Besonders dem damaligen Vorstand von Deutschlands zweitgrößter Landesbank machte der Ausschussvorsitzende Thomas Kreuzer (CSU) am Donnerstag schwere Vorwürfe. "Der Vorstand hat sich bei diesem Geschäft schuldhaft verhalten", sagte er. Die Risiken seien nicht ausreichend abgeklopft worden. "Er hat rote Ampeln überfahren." Damit sei gegen kaufmännische Grundsätze verstoßen worden.

Die Bank geht bereits gegen den Ex-Vorstand um Werner Schmidt und Michael Kemmer vor. Sie müssen mit Schadenersatzansprüchen rechnen. Bei Kemmer steht zudem noch sein aktueller Posten als Hauptgeschäftsführer beim Lobbyverband der privaten Banken auf dem Spiel.

Schadensersatz nur bei grober Fahrlässigkeit

Die HGAA-Übernahme hat den Steuerzahler 3,7 Milliarden Euro gekostet. Mittlerweile ist die Hypo Group Alpe Adria (HGAA), mit der die BayernLB eigentlich in Osteuropa expandieren wollte, an Österreich verschenkt worden. Immer neue Kreditausfälle der Kärntner Bank hatten die BayernLB dazu bewogen, die Notbremse zu ziehen.

Der Vorstand habe den Verwaltungsrat im Vorfeld des Kaufs nicht angemessen informiert, so Kreuzer. Dieser wiederum habe dem Vorstand zu sehr vertraut: "Das hätte er nicht tun dürfen." Die einfachen Verwaltungsratsmitglieder hätten fahrlässig, wenn auch nicht grob fahrlässig gehandelt. Damit bestünden keine Ansprüche gegen sie.

Die für Schadensersatzklagen entscheidende grobe Fahrlässigkeit könne nur bei den früheren Chefaufsehern, Ex-Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU) und Ex-Sparkassenchef Siegfried Naser, "nicht ausgeschlossen" werden. Sie hätten das Recht und damit auch die Pflicht gehabt, vor dem Kauf eine Sondersitzung einzuberufen.

BayernLB-Chef Gerd Häusler hat bereits für das erste Quartal 2011 eine Entscheidung in Aussicht gestellt. Er will solange die Chancen und Risiken einer Klage für die Bank abwägen. Ausschusschef Kreuzer sagte, er selbst werde nicht klagen.

böl/Reuters/dapd
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