Krankenkassenbeiträge Arbeitgeber oder Arbeitnehmer - wer zahlt mehr für Gesundheit?

Wartezimmer beim Arzt
Foto: Maurizio Gambarini/ picture alliance / dpaDie Gesundheitskosten im deutschen Gesundheitssystem steigen in den kommenden Jahren rasant. Das hat der Gesundheitsökonom Jürgen Wasem kürzlich für SPIEGEL ONLINE berechnet - und damit auch den politischen Streit über die gerechte Finanzierung der Krankenkassen wieder entfacht. Denn die Beitragssätze steigen ausschließlich für die Versicherten, nicht aber für die Arbeitgeber.
Die Versicherten bezahlen bereits jetzt im Schnitt 8,4 Prozent ihres Einkommens für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), 2020 könnten es 9,7 Prozent sein. Der Beitragssatz für die Arbeitgeber ist hingegen bei 7,3 Prozent eingefroren.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert die Rückkehr zu paritätischen Beitragssätzen - und hat nun berechnet, wie hoch Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) belastet werden. Die Kurzstudie liegt SPIEGEL ONLINE vor. Das Ergebnis: Im Jahr 2014 lagen die Gesundheitsausgaben der Arbeitnehmer bei 137,2 Milliarden Euro, die der Arbeitgeber bei lediglich 74,3 Milliarden Euro. Die Arbeitnehmer tragen demnach also 65 Prozent der Kosten, die Arbeitgeber lediglich 35 Prozent.
Allerdings reklamieren die Arbeitgeber ebenfalls für sich, wesentlich mehr Geld in das GKV-System einzuzahlen. Welche Seite hat die besseren Argumente?
Auffällig ist: Obwohl die Beitragssätze für Arbeitnehmer deutlich höher sind als die der Arbeitgeber, ermittelt der DGB annähernd die gleichen Kosten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das liegt daran, dass Arbeitgeber für einige Gruppen von Beschäftigten die vollen oder zumindest höhere Beiträge bezahlen: Mini- und Midijobber gehören dazu oder auch Auszubildende mit geringem Einkommen.
Der DGB berücksichtigt in seiner Kurzstudie allerdings auch allerlei weitere Kosten für die Versicherten:
- Beiträge zur Pflegeversicherung: Einige der Leistungen wurden zuvor von den Krankenkassen getragen. Außerdem wurde bei der Einführung der Pflegeversicherung 1995 der Buß- und Bettag als Feiertag abgeschafft (außer in Sachsen). Kinderlose Versicherte zahlen zudem 0,25 Prozentpunkte mehr. Insgesamt werden Arbeitnehmer hier also stärker belastet.
- Weitere Gesundheitsausgaben: Brillen, Zahnersatz, Medikamente oder Dienstleistungen wie die professionelle Zahnreinigung - dies und weiteres zahlen die Krankenkassen nicht mehr oder nur noch teilweise. Daher rechnet der DGB alle Gesundheitsausgaben der privaten Haushalte im Jahr 2014 mit ein - insgesamt 43,2 Milliarden Euro. Allerdings umfasst die amtliche Statistik nicht nur pflichtversicherte Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitslose, Rentner und Beamte. Die tatsächliche Belastung für Arbeitnehmer in der GKV dürfte also etwas geringer sein.
- Krankenzusatzversicherungen: 7,8 Milliarden Euro gaben Versicherte im Jahr 2014 dafür aus - für den DGB ist das ein Ersatz für weggefallene Leistungen der GKV. Das trifft allerdings nicht auf Zusatzversicherungen wie die Chefarztbehandlung zu.
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Einkommensverlust bei Bezug von Krankengeld: Wer länger als sechs Wochen krank ist, bekommt 70 Prozent seines Einkommens von den Krankenkassen - die Differenz sieht der DGB als Beitrag der Arbeitnehmer zur GKV.
Aus Sicht der Arbeitgeber stellt sich die Situation gänzlich anders dar. Zwar haben deren Verbände bislang keine detaillierte Berechnung vorgelegt, aus ihrer Argumentation ergibt sich für das Jahr 2014 aber implizit: Die Arbeitgeber trugen 114,6 Milliarden Euro an Krankheitskosten, die Arbeitnehmer lediglich 65,9 Milliarden Euro - also die reinen Beitragszahlungen. Die vom DGB angeführten weiteren Belastungen der Arbeitnehmer erwähnen die Arbeitgeber hingegen nicht.
Die Arbeitgeber argumentieren vor allem mit der Entgeltfortzahlung: Wird ein Arbeitnehmer krank, zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen lang weiter Einkommen - erst danach gibt es Krankengeld. Für das Jahr 2014 beziffert etwa der Bundesverband Deutscher Arbeitgeber (BDA) die Kosten dafür auf 51 Milliarden Euro, was ungefähr 4,3 Prozentpunkten bei den Beiträgen entspricht. Die Botschaft: Über Parität bei den Beitragssätzen können wir dann reden, wenn der Zusatzbeitrag für Versicherte diese Größenordnung erreicht hat - also erst in vielen Jahren.
Die Gewerkschaften weigern sich allerdings, die Entgeltfortzahlung als GKV-Kosten der Arbeitgeber anzuerkennen. Es handele sich dabei um eine von den Gewerkschaften erkämpfte Errungenschaft, die inzwischen Gesetzesrang hat. Grundsätzlich müsse der Arbeitgeber den Einkommensausfall kranker Arbeitnehmer ausgleichen; in Wirklichkeit entlaste also die GKV durch das Krankengeld die Arbeitgeber und nicht umgekehrt.
Unabhängig davon: Die vom BDA genannte Summe von 51 Milliarden Euro ist etwas zu hoch, weil sie auch Beiträge zur GKV beinhaltet, die bereits im Posten "Krankenkassenbeiträge" enthalten sind. Die amtliche Statistik des Arbeitsministeriums beziffert die Kosten der Entgeltfortzahlung für 2014 hingegen mit lediglich 41,3 Milliarden Euro. Deshalb sollte dieser Betrag in der weiteren Rechnung verwendet werden.
Arbeitnehmer zahlen mehr
Über die einzelnen Posten, die Gewerkschaften und Arbeitgeber aufführen, lässt sich trefflich streiten: Welche Argumente sind plausibel, welche nicht? Folgende Grafik blendet die nach Sicht von SPIEGEL ONLINE unplausiblen Elemente aus der Rechnung aus. Falls Sie anderer Meinung sind, können Sie die Posten aber durch Klick auf die Legende wieder einblenden, andere ausblenden - je nachdem, wie Sie die Argumente des DGB und der Arbeitgeber bewerten.
Nach unserer Bewertung ergibt sich für das Jahr 2014 tatsächlich eine höhere Belastung der Arbeitnehmer - und das bereits vor den massiven Beitragssteigerungen der kommenden Jahre. Zwar sind die DGB-Zahlen wegen Unschärfen in der amtlichen Statistik nur scheinbar exakt und daher teilweise etwas zu hoch, aber die Größenordnung von rund zehn Milliarden Euro Mehrbelastung erscheint plausibel.
Was sagen Experten?
Diese Einschätzung wird tendenziell auch durch eine weit umfangreichere Berechnung des IGES-Instituts aus dem Jahr 2011 gestützt. Sie umfasst nicht nur die Finanzierung der Krankenkassen, sondern alle Gesundheitskosten - und berücksichtigt dabei etwa auch, wie viel Arbeitnehmer und Arbeitgeber indirekt durch Steuerzahlungen zu staatlichen Gesundheitsausgaben beitrugen.
Das Ergebnis: Für das Jahr 2008 errechnete das IGES einen Anteil der Arbeitgeber von 45 Prozent, während private Haushalte (also nicht nur sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer) 55 Prozent der Kosten trugen. Daher könnte die Rückkehr zur Parität "also zu einer gleichmäßigeren Verteilung der Gesundheitskosten zwischen Arbeitgebern und privaten Haushalten führen", resümierte IGES-Gesundheitsexperte Martin Albrecht im Februar dieses Jahres bei einer Expertenanhörung im Bundestag.
Albrecht hält den Streit über die Parität bei den Beitragssätzen allerdings für nebensächlich. "Das Kernproblem ist die grundsätzliche Kopplung der Beiträge an die Arbeitseinkommen", sagt Albrecht SPIEGEL ONLINE. Das Ziel müsse sein, die Gesamtbelastung der Arbeitseinkommen nicht noch weiter steigen zu lassen - also die Summe aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen.
Daher plädiert der Experte einerseits dafür, den starken Ausgabenanstieg zu dämpfen - aber nennt auch Vorschläge für die Einnahmenseite. So könnten etwa mehr Steuermittel in das GKV-System fließen - oder auch Kapitalerträge oder Mieteinnahmen beitragspflichtig werden.
Zusammengefasst: Parteien, Gewerkschaften und Arbeitgeber streiten darüber, wer die größte Last bei Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung trägt. Eine Analyse der einzelnen Argumente und Kostenposten zeigt, dass die Versicherten deutliche höhere Lasten tragen als die Arbeitgeber. Und dieses Ungleichgewicht dürfte sich in den kommenden Jahren noch verstärken.