Tierschutz Landgericht lehnt Klage gegen Kükentöten ab

Macht sich ein Agrarbetrieb strafbar, wenn er männliche Küken tötet? Nein, sagt das Landgericht Münster - und nimmt eine Anklage gar nicht erst zur Verhandlung an.
Männliches Hühnerküken

Männliches Hühnerküken

Foto: Peter Endig/ dpa

Das Landgericht Münster hat eine Klage der Staatsanwaltschaft wegen des massenhaften Tötens männlicher Küken abgelehnt. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, habe sich die beschuldigte Kükenbrüterei im Münsterland nicht strafbar gemacht.

Zwar sehe das Tierschutzgesetz eine Strafe vor, wenn Tiere ohne vernünftigen Grund getötet würden. Einen solchen Grund sieht das Landgericht aber sehr wohl. Außerdem verwiesen die Richter auf die Tierschutzschlachtverordnung aus dem Jahr 2012, die zulässige Tötungsformen für Eintagsküken regelt.

Wenn eine jahrzehntelange Praxis strafrechtlich anders bewertet werden solle, müsse der Gesetzgeber aktiv werden. Diese Entscheidung könne nicht das Gericht übernehmen - "unbeschadet aller moralisch-ethischen Implikationen", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

Tierschützer kämpfen schon lange für ein Verbot des Kükenschredderns. Die Organisation Peta, auf deren Anzeige die Anklage in Münster zurückgeht, spricht von jährlich bundesweit mehr als 50 Millionen männlichen Küken, die vergast oder lebendig geschreddert würden. Sie seien für die Industrie wertlos, da sie keine Eier legten und auch nicht schnell genug Fleisch ansetzten.

Mit der bundesweit umstrittenen Tötung beschäftigt sich am 20. Mai auch das Oberverwaltungsgericht in Münster. Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) hatte 2013 die Praxis in Nordrhein-Westfalen verbieten wollen. Das Verwaltungsgericht Minden hat das Verbot aber wieder einkassiert. Nun ist die nächste Instanz an der Reihe. Weitere Verfahren an den Verwaltungsgerichten im Land sind anhängig.

Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) hatte im vergangenen Jahr weitere Forschungsgelder bewilligt, um Alternativverfahren voranzubringen, bei denen das Geschlecht der Küken bereits im Ei erkannt wird. So will die Bundesregierung bis 2017 von der Tötungspraxis wegkommen, ohne sie direkt zu verbieten.

stk/dpa
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