Staatsausgaben Bundesrechnungshof kritisiert Verlängerung des Kurzarbeitergelds

Agentur für Arbeit: »Nicht als längerfristige strukturelle Förderung gedacht«
Foto: Arne Dedert / dpaEigentlich sollten die wegen der Pandemie ausgeweiteten Regelungen zur Kurzarbeit Ende März auslaufen. Doch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) entschied jüngst, dass für Firmen weiterhin Unterstützung nötig sei: Er verlängerte die Sonderregelungen um drei weitere Monate bis Ende Juni.
Der Bundesrechnungshof sieht darin eine große Gefahr und hält die Verlängerung für einen Fehler. Die Prüfer warnen vor Mitnahmeeffekten, weil sich Konjunktur und Arbeitsmarkt in den vergangenen Monaten deutlich erholt hätten. »Eine Notwendigkeit, die sehr ausgabeintensiven Sonderregelungen beim konjunkturellen Kurzarbeitergeld zum wiederholten Mal zu verlängern, ist daher nicht zu erkennen«, schreiben die Autoren in einer Analyse für den Haushaltsausschuss des Bundestags.
Wegen der Coronapandemie waren der Zugang zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld erleichtert und die Leistungen erheblich erweitert worden. Neben der Verlängerung der Sonderregeln bis Ende Juni soll die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds von 24 auf bis zu 28 Monate gestreckt werden.
Nach Ansicht des Rechnungshofs ist allerdings unsicher, ob die Förderung da ankommt, wo sie am dringendsten gebraucht wird. Außerdem habe das Arbeitsministerium die erwarteten Mehrausgaben von rund 450 Millionen Euro nicht schlüssig dargelegt. Das Kurzarbeitergeld sei nicht als längerfristige strukturelle Förderung gedacht. Es bestehe die Gefahr, dass nicht zukunftsfähige Betriebe künstlich am Leben erhalten würden.