Vorlage beim Bundesverfassungsgericht Landgericht hält Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig

An einer Mieterhöhung von rund 70 Euro droht der Streit um den Mietendeckel zu eskalieren. Das Berliner Landgericht wendet sich an die Verfassungsrichter, weil es glaubt, dass dem Stadtstaat die Kompetenz für die Regel fehlte.
Sanierte Wohnhäuser in Berlin-Kreuzberg: Die neue Obergrenze für den Preis von Wohnraum bleibt umstritten

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Foto: Thomas Trutschel/ imago images/photothek

Das Berliner Landgericht hat Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des für die Stadt beschlossenen Mietendeckels. Dem Stadtstaat fehle es an der Gesetzgebungskompetenz, teilte das Gericht zur Begründung mit . Die Vorschriften seien formell verfassungswidrig. Die 67. Zivilkammer beschloss daher, dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorzulegen.

Im konkreten Verfahren hatte das Amtsgericht Spandau die beklagten Mieter zuvor zu einer Mieterhöhung von rund 70 Euro auf 964,61 Euro verurteilt. Im Berufungsverfahren beriefen sich die Mieter dann auf den Mietendeckel.

Die rot-rot-grüne Berliner Landesregierung hatte den Mietendeckel Ende Oktober beschlossen, er trat Ende Februar in Kraft. Damit werden die Mieten für fünf Jahre eingefroren. Besonders hohe Mieten dürfen ab Ende des Jahres unter bestimmten Umständen abgesenkt werden. Die Obergrenze für den Preis von Wohnraum ist stark umstritten. Einer Auswertung des ifo-Instituts zufolge könnten vor allem Vermieter und Wohnungssuchende zu den Verlierern der Regelung zählen.

Eilantrag vor dem Verfassungsgericht gescheitert

Der Mietendeckel soll für rund 1,5 Millionen Wohnungen in der Hauptstadt gelten. Ausgenommen sind Neubauten, die seit Anfang 2014 bezugsfertig wurden. Sozialwohnungen, Wohnungen sozialer Träger und Wohnungen in Wohnheimen sind ebenfalls ausgenommen.

Ob es eine schnelle Klärung der Verfassungsmäßigkeit der Regelung gibt, ist fraglich. Erst am Morgen war bekannt geworden, dass ein Eilantrag gegen die Regelung vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert ist: Das höchste deutsche Gericht lehnte einen Antrag auf vorläufige Außerkraftsetzung der Bußgeldvorschriften ab.

Die Kläger hatten erreichen wollen, dass die Verletzung von Auskunftspflichten im Mietendeckel-Gesetz und Verbote zur gesetzlichen bestimmten Höchstmiete vorläufig nicht als Ordnungswidrigkeiten eingestuft werden.

apr/dpa
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