Bundesagentur für Arbeit Bundesrechnungshof kritisiert Lohnzuschüsse für Leiharbeiter

Der Bundesrechnungshof hat einem Zeitungsbericht zufolge die Lohnkostenzuschüsse der Arbeitsagentur an Zeitarbeitsfirmen gerügt. Die würden ungerechtfertigt begünstigt - den Mehraufwand hätten Betriebe, die Leiharbeiter einsetzen.
Arbeitsagentur in Nürnberg: Lohnzuschüsse an Zeitarbeitsfirmen ungerechtfertigt

Arbeitsagentur in Nürnberg: Lohnzuschüsse an Zeitarbeitsfirmen ungerechtfertigt

Foto: Daniel Karmann/ dpa

Arbeitslose mit geringer Qualifikation sind schwer zu vermitteln - die Bundesagentur für Arbeit (BA) zahlt Betrieben, die diese Jobsuchenden einstellen deshalb bis zu drei Jahre lang Zuschüsse zu den Lohnkosten. Bei Zeitarbeitsfirmen ist diese Praxis aber dem Bundesrechnungshof zufolge ungerechtfertigt, wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet .

In einem internen Prüfungsbericht heißt es demnach, die sogenannten Eingliederungszuschüsse seien "nicht rechtmäßig", weil Leiharbeiter in anderen Unternehmen eingesetzt werden, die von den Lohnzuschüssen gar nichts hätten. Zeitarbeitsfirmen würden folglich "ungerechtfertigt begünstigt".

Der Zuschuss solle nach den BA-Richtlinien die "Minderleistung" zwischen einer geförderten Person, die am Arbeitsmarkt nur schwer vermittelbar ist, und einem durchschnittlichen Arbeitnehmer ausgleichen. In der Zeitarbeitsbranche werde mit dieser grundsätzlich guten Idee aber Steuergeld verschwendet.

Die Rechnungsprüfer, die laut "SZ"-Bericht drei große Zeitarbeitsunternehmen mit mehr als 7000 Förderanträgen unter die Lupe nahmen, argumentieren so: Das Unternehmen, das den Leiharbeiter einsetze, müsse ihn einlernen und ihm womöglich fehlende Fachkenntnisse vermitteln. Es habe deshalb "den Aufwand für die Behebung der Minderleistung". Trotzdem kassiere aber das Verleihunternehmen den Lohnkostenzuschuss, "ohne hierfür einen entsprechenden Aufwand zu haben".

Der Zuschuss habe sich deshalb "zu einer Lohnsubvention für einzelne Unternehmen" entwickelt, zitiert die Zeitung aus dem Bericht. Dabei habe man den Eindruck gewonnen, dass Leiharbeitsfirmen den Zuschuss teilweise "in ihre Unternehmensstrategie eingebettet haben". Außerdem weisen die Prüfer laut "Süddeutscher Zeitung" darauf hin, dass auch bei der Förderung abgelehnte Mitarbeiter einen Job erhalten hätten.

Ein BA-Sprecher wies die Kritik in der Zeitung zurück. Die Förderung auch an Leiharbeitsfirmen zu zahlen, sei sinnvoll, weil Arbeitslose so Berufserfahrungen sammeln könnten. Nach Angaben der Bundesagentur wurden 2014 für mehr als 127.000 Arbeitskräfte Lohnkostenzuschüsse ausgeschüttet. Gut zehn Prozent oder 13.500 seien Leiharbeiter gewesen, für die im Durchschnitt rund ein Drittel des Bruttogehalts übernommen wurde.

nck/dpa
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