Urteil im "Luxleaks"-Prozess Whistleblower muss Schadensersatz von einem Euro zahlen

Durch "Luxleaks" war bekannt geworden, dass große internationale Konzerne in Luxemburg keine oder nur sehr geringe Steuern zahlten. Whistleblower Antoine Deltour kam nun mit einer symbolischen Strafe davon.
Antoine Deltour

Antoine Deltour

Foto: DPA

Der Hinweisgeber für die sogenannten Luxleaks über Steuerdeals internationaler Konzerne mit den luxemburgischen Finanzbehörden wird nicht wegen Diebstahls bestraft. Mit diesem Urteil eines Berufungsgerichts in Luxemburg, das nur indirekt mit der Veröffentlichung von Steuer-Informationen zu tun hat, wurde die juristische Aufarbeitung der Affäre abgeschlossen. Durch "Luxleaks" war bekannt geworden, dass große internationale Konzerne in Luxemburg keine oder nur sehr geringe Steuern zahlten.

Der 32-jährige Franzose Antoine Deltour, ein Ex-Angestellter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC), war bereits im Januar vom Diebstahlsvorwurf im Zusammenhang mit den "Luxleaks"-Dokumenten freigesprochen worden. Das höchste Gericht des Großherzogtums hatte dem Mann einen besonderen Schutz als Whistleblower zuerkannt, eine Geldstrafe von 1500 Euro aufgehoben und eine neue Verhandlung angeordnet. Dabei ging es nur noch um die Frage, ob der Mann für das Herunterladen von Ausbildungsunterlagen - für das der Whistleblower-Status nicht galt - bestraft werden müsse.

Im November 2014 hatte Deltour Dokumente veröffentlicht, aus denen hervorging, dass mehr als 300 große internationale Unternehmen mit den luxemburgischen Steuerbehörden Vereinbarungen über ihre Besteuerung geschlossen hatten. Dabei wurden Profite über Grenzen hinweg verschoben und Verluste in Luxemburg angesammelt - was zu sehr geringen Steuerzahlungen führte. Die luxemburgische Regierung hatte stets argumentiert, ein solches Vorgehen sei nicht illegal, sondern nach geltendem Recht erlaubt.

Deltour bleibt ohne Geldstrafe

Das Berufungsgericht ordnete nun lediglich an, dass der Angeklagte einen symbolischen Schadensersatz in Höhe von einem Euro an seinen früheren Arbeitgeber zahlen muss. Damit gilt Deltour zwar als strafrechtlich verantwortlich, bleibt aber ohne Strafe. Er gilt als unbescholten, wenn er sich drei Jahre lang nichts zuschulden kommen lässt.

Im April 2016 hatte der erste Prozess begonnen. Von damals drei Angeklagten wurde ein französischer Journalist sofort freigesprochen. Ein zweiter Angeklagter, ebenfalls ein früherer PwC-Mitarbeiter, wurde schließlich zu 1000 Euro Geldbuße wegen Diebstahls verurteilt. Auch das höchste Gericht sah in diesem Fall die Voraussetzungen für den Whistleblower-Status als nicht gegeben an.

lie/dpa
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