Metaller-Streiks Gericht verhandelt erst in drei Wochen über Rechtmäßigkeit

Warnstreik beim Gabelstapler-Hersteller Still
Foto: Daniel Reinhardt/ dpaÜber die Rechtmäßigkeit der laufenden Metaller-Warnstreiks wird erst in knapp drei Wochen verhandelt. Die zuständige Kammer des Frankfurter Arbeitsgerichts habe nach Eingang der ersten Klage der sächsischen Metall- und Elektroindustrie den Gütetermin auf den 20. Februar festgesetzt, teilte das Gericht mit.
Zu diesem Zeitpunkt könnten die bundesweit laufenden Tarifauseinandersetzungen längst beendet sein. Der Arbeitgeberverband hatte auf eine Eilentscheidung verzichtet und lediglich eine Klage im sogenannten Hauptsacheverfahren eingereicht.
Die Arbeitgeber halten die Forderung der Gewerkschaft nach einem Teillohnausgleich für bestimmte Berufsgruppen bei einer Arbeitszeitverkürzung für rechtswidrig, weil damit andere Teilzeitbeschäftigte diskriminiert würden. Streiks, die sich auf ein rechtswidriges Ziel richten, seien selbst rechtswidrig.
Laut Gesamtmetall wollten alle 13 regionalen Tarifverbände der Arbeitgeber ähnliche Klagen einreichen. Am Stammsitz der IG Metall in Frankfurt am Main sind dem Gericht zufolge acht Klageschriften eingetroffen.
Davon unabhängig hat das Arbeitsgericht Krefeld bereits am Mittwoch einen Eilantrag der bestreikten Firma Otto Fuchs Dülken aus Viersen abgewiesen. Das Gericht sah sich im Eilverfahren nicht in der Lage, die Rechtmäßigkeit der Gewerkschaftsforderung nach Lohnausgleich für bestimmte Beschäftigtengruppen zu überprüfen. Hier käme es auf den Einzelfall an, teilte das Gericht mit und erklärte die wirtschaftlichen Folgen des 24-Stunden-Streik für zumutbar.
Die Tarifparteien im möglichen Pilotbezirk Baden-Württemberg werden wohl Anfang der kommenden Woche weiterverhandeln, hieß es derweil aus Arbeitgeberkreisen.
Seit Mittwoch sind Zehntausende Metaller im Ausstand. Am Freitag soll es die Autobauer BMW, Audi, Daimler und Porsche treffen. Mancherorts stehen die Bänder bis in den Samstag hinein still.