Nach Mietendeckel-Aus Berliner Senat rechnet mit 40.000 hilfsbedürftigen Mietern

Wohnhaus in Berlin-Friedrichshain: »Wirtschaftliche Notlage«
Foto: Robert Schlesinger/ picture alliance / dpaDer Berliner Senat rechnet mit Zehntausenden Haushalten, die finanzielle Hilfe brauchen. Nach dem Aus für den Mietendeckel könnten hohe Nachzahlungen auf die Mieter zukommen. »Insgesamt gehen wir von rund 40.000 Berlinern aus, die potenziell finanzielle Unterstützung benötigen könnten«, heißt es in einer Schätzung aus dem Senat für Stadtentwicklung und Wohnen, die »Welt am Sonntag« vorlag.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Regelung am Donnerstag für verfassungswidrig erklärt. Da der Bund bereits im Jahr 2015 die Mietpreisbremse beschlossen hatte, liege die Gesetzgebungsbefugnis ausschließlich bei ihm, heißt es in dem Beschluss.
Der Berliner Senat nimmt laut der »Welt am Sonntag« an, dass für insgesamt 340.000 Mieterhaushalte im November 2020 die Miete abgesenkt wurde. Pauschal sei davon auszugehen, dass jeder zehnte Betroffene potenziell in eine wirtschaftliche Notlage gerate, wenn die aufgelaufenen Absenkungsbeträge auf einen Schlag zurückgezahlt werden müssen, zitierte die Zeitung aus der Senatsschätzung.
Dazu kommen Mieter, die im Geltungszeitraum des Mietendeckels einen neuen Vertrag abgeschlossen oder eine Ankündigung für eine Mieterhöhung erhalten haben. Viele Vermieter verlangten dabei eine Zusage der Mieter, den Differenzbetrag zum Tabellenwert auszugleichen, wenn das Gesetz gekippt werden sollte. Der Senat schätzt die Zahl dieser sogenannten »Schattenmieten«-Verträge laut »Welt am Sonntag« auf 57.000. »Wenn man ebenfalls davon ausgeht, dass zehn Prozent derer, die eine Schattenmietvereinbarung getroffen haben, finanzielle Unterstützung benötigen, beträfe das rund 5700 Mietverhältnisse«.
Bereits am Donnerstag hatte die Berliner Senatsverwaltung angekündigt, Mieter unterstützen zu wollen, die mit einer Nachzahlung finanziell überfordert sein könnten, wie der »Tagesspiegel« berichtet.
Der Berliner Mietendeckel war bundesweit einmalig; das von der rot-rot-grünen Koalition verabschiedete Gesetz war zunächst bis 2025 befristet. Am 23. Februar 2020 wurden die bestehenden Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen in der Hauptstadt eingefroren – und zwar auf dem Stand von Juni 2019. Für den Fall, dass die Mieter wechseln, sah das Gesetz vor, dass es bei der alten Miete bleibt oder Obergrenzen greifen.
Mieten, die um mehr als 20 Prozent über der für die Wohnung geltenden Obergrenze liegen, galten als zu hoch. Seit dem 23. November waren betroffene Vermieter gesetzlich verpflichtet, sie abzusenken. Bei Verstößen drohte ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Der Mietendeckel galt nicht für neue Wohnungen, die von 2014 an fertiggestellt worden waren. Die Regelung war auf fünf Jahre befristet, also bis 2025.