Vergleich Mindestlöhne in der EU steigen kräftig

Friseure auf der "Jobfactory" in Rostock
Foto: Bernd Wüstneck / dpaDie Mindestlöhne in den 22 von 28 EU-Staaten, die über eine allgemeine gesetzliche Untergrenze verfügen, sind zuletzt im Durchschnitt kräftig gewachsen. Das geht aus einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung hervor.
21 Staaten haben demnach ihre Lohnuntergrenze zum 1. Januar 2017 oder im Laufe des vergangenen Jahres angehoben, lediglich in Griechenland gab es wegen der Vorgaben der internationalen Geldgeber keine Erhöhung.
Die nominalen Erhöhungen waren die stärksten seit 2007. Da gleichzeitig die Inflation sehr niedrig war, legten die Mindestlöhne in den meisten EU-Ländern auch real deutlich zu. Gemessen am mittleren Lohnniveau sei der Mindestlohn in vielen Ländern aber nach wie vor niedrig, schreibt das gewerkschaftsnahe Institut.
Der deutsche Mindestlohn ist mit 8,84 Euro pro Stunde spürbar niedriger als die Lohnuntergrenzen in vielen anderen westeuropäischen Eurostaaten. In Frankreich etwa liegt die Untergrenze bei 9,76 Euro, in den Niederlanden bei 9,52 Euro, in Belgien bei 9,28 Euro, in Irland bei 9,25 Euro und in Luxemburg sogar bei 11,27 Euro.
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Nominal legten die Mindestlöhne 2016 im Mittel der EU-Länder um fünf Prozent zu. In West- und Südeuropa reichten die Anhebungen von 0,9 Prozent in Frankreich über 2,0 Prozent in Belgien und 4,0 Prozent in Deutschland bis zu 8,1 Prozent in Spanien.
Außerhalb der EU verfügen nach Daten der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) rund 80 weitere Staaten über eine allgemeine Untergrenze für Löhne. Sie reichen von umgerechnet 56 Cent in Moldawien und 1,10 Euro in Brasilien über 2,73 Euro in der Türkei, 6,55 Euro in den USA und 6,85 Euro in Japan bis zu 9,60 Euro in Neuseeland und 11,89 Euro in Australien.