Verwirrung um neues Gesetz Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Mindestlohn

Bäcker-Lehrlinge in Sachsen: Ein Gesetz, viele Fragen
Foto: Hendrik Schmidt/ picture alliance / dpaBerlin - Knapp zwei Wochen gilt in Deutschland bereits der Mindestlohn - doch viele Menschen haben noch Fragen zu dem neuen Gesetz. Bei der Hotline des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) sind seit Jahresbeginn rund 3000 Anrufe zu diesem Thema eingegangen.
"Wir hatten mit 100 Anrufen pro Tag gerechnet, jetzt sind es 300, teils 400 Anrufe pro Tag", sagt DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell in Magdeburg. "Viele sind verunsichert." Aufklärung ist gefragt, wenn es es um Ausnahmen vom Mindestlohn geht oder um die Frage, wie sich Arbeitnehmer rechtlich gegen zu niedrige Zahlungen wehren können. SPIEGEL ONLINE liefert die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Worum geht es beim Mindestlohn?
Der Mindestlohn gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2015, rund 3,7 Millionen Menschen sollen davon nach dem Willen der Bundesregierung profitieren. Er sieht vor, dass grundsätzlich alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer in Deutschland 8,50 Euro brutto pro Arbeitsstunde bekommen.
Wer hat Anspruch auf den Mindestlohn?
Grundsätzlich haben Berufstätige in Deutschland Anspruch auf den Mindestlohn. Er gilt auch für Rentner und ausländische Beschäftigte - sogar wenn ihr Unternehmen aus dem Ausland kommt. In einigen Branchen wird jedoch eine Übergangsfrist von zwei Jahren bis zum 31. Dezember 2016 gewährt.
Wer bekommt keinen Mindestlohn?
Es gibt eine ganze Reihe von Ausnahmen, etwa für Jugendliche unter 18 Jahren, Auszubildende und Zeitungszusteller. Auch Teilnehmer an Maßnahmen der Arbeitsförderung, etwa die Ein-Euro-Jobber, profitieren nicht von dem Gesetz. Langzeitarbeitslose bekommen in den ersten sechs Monaten nach Wiedereinstieg ebenfalls keinen Mindestlohn.
Wie sieht das für Praktikanten aus?
Der Mindestlohn gilt im Prinzip auch für Praktikanten, allerdings mit zwei wichtigen Einschränkungen: Sogenannte Pflichtpraktika sind von der Regelung ausgenommen. Und freiwillige Praktika, die weniger als drei Monate dauern, ebenfalls.
Wie läuft das bei Tarifverträgen?
Existiert in einer Branche ein bundesweit repräsentativer, allgemeinverbindlicher Tarifvertrag, der für alle Arbeitgeber gilt, dann sind die Arbeitnehmer ebenfalls vom Mindestlohn ausgeschlossen. Tarifverträge sind aber generell zeitlich begrenzt und können später nachverhandelt werden - sie gelten maximal bis zum Ende der Übergangszeit. Falls der Tarifvertrag sowieso einen höheren Lohn als 8,50 Euro brutto pro Stunde vorsieht, gilt natürlich der vertraglich zugesicherte, höhere Lohn.
Wie wird der Mindestlohn kontrolliert?
Die Behörden der Zollverwaltung sind für die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns verantwortlich. Arbeitnehmer, die einen Verstoß melden wollen, sollten sich an diese Behörde wenden (hier finden Sie Ansprechpartner für Ihre Region ). Für Arbeitgeber, die rechtswidrig weniger zahlen, kann es teuer werden: Mindestlohnverstöße können mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden.
Ist Ihnen hinsichtlich des Mindestlohns noch immer etwas unklar? Kein Problem: Der Deutsche Gewerkschaftsbund und das Bundesamt für Arbeit und Soziales haben ebenfalls umfangreiche Listen mit vielen Fragen und Antworten zusammengestellt.