Bundesagentur für Arbeit Mindestlohn betrifft nur 4,4 Prozent der Beschäftigten

Nur gegen massiven Widerstand aus der Wirtschaft wurde der Mindestlohn in Deutschland Gesetz. Tatsächlich profitieren aber viel weniger Menschen als vor der Einführung prognostiziert.
Erntehelfer in Brandenburg: Zwölf Prozent der Betriebe von Mindestlohn betroffen

Erntehelfer in Brandenburg: Zwölf Prozent der Betriebe von Mindestlohn betroffen

Foto: Ralf Hirschberger/ dpa

Berlin - Vom gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro profitieren nach Einschätzung von Arbeitsmarktforschern weitaus weniger Beschäftigte als angenommen.

In Deutschland seien nur etwa 4,4 Prozent der Beschäftigten betroffen, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg, einer Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit (BA). Der Anteil liege wesentlich niedriger als bei früheren Schätzungen.

Die bisher vom Bundesarbeitsministerium genannte Zahl, dass etwa 3,7 Millionen Beschäftigte vom Mindestlohn profitierten, sei "deutlich zu hoch" gegriffen, sagte einer der Autoren der Studie, der Arbeitsökonom Lutz Bellmann.

Die Zahlen des Forschungsinstituts beruhen auf einer jährlichen Befragung von etwa 16.000 Betrieben. Frühere Studien auf anderen Datengrundlagen waren davon ausgegangen, dass im Westen Deutschlands 13 Prozent der Beschäftigten und im Osten 20 Prozent vom Mindestlohn betroffen seien.

"Hohe Diskrepanz" zu früheren Untersuchungen

Das IAB sprach von einer "hohen Diskrepanz" zu den eigenen Befunden. Dies sei unter anderem damit zu erklären, dass die IAB-Betriebsbefragung deutlich näher an der Einführung des Mindestlohns gelegen habe. In Erwartung des Mindestlohns hätten sieben Prozent der Betriebe ihre Löhne bereits vor dem Inkrafttreten am Jahresanfang 2015 angepasst.

Zudem seien Beschäftigte, für die Ausnahmen vom Mindestlohn gelten, wie etwa Lehrlinge, Praktikanten und Erntehelfer, in der IAB-Auswertung bereits ausgeklammert. Darüber hinaus würden Betriebe, die ausschließlich Minijobber beschäftigten, von der Befragung nicht erfasst. Auch für sie gilt aber der Mindestlohn. Dies hat auch Bedeutung für die von manchen Wissenschaftlern erwarteten Arbeitsplatzverluste. "Die Anpassungsreaktionen werden in der Masse nicht so breit ausfallen", sagte Bellmann.

Zwölf Prozent der Betriebe betroffen

Anders sei dies für besonders betroffene Branchen wie das Gastgewerbe, die Bereiche Verkehr und Logistik sowie bei Nahrungs- und Genussmitteln. In den 20 bis 30 Prozent vom Mindestlohn betroffenen Betrieben dieser Branchen hätten Mitte 2014 mehr als die Hälfte der Beschäftigten weniger als 8,50 Euro in der Stunde verdient. Je höher der Anteil der Betroffenen, desto wahrscheinlicher ist es den Forschern zufolge, dass der Betrieb als Anpassung an den Mindestlohn Arbeitszeiten verändert, seine Preise anhebt oder Arbeitsplätze abbaut.

Bundesweit ist demnach jeder achte Betrieb (zwölf Prozent) vom Mindestlohn betroffen. Regional sei dies unterschiedlich: In Sachsen etwa hätten 32 Prozent der Betriebe 2014 mindestens einen Mitarbeiter für weniger als 8,50 Euro beschäftigt. In Baden-Württemberg habe der Anteil weniger als sieben Prozent betragen.

nck/Reuters
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