Streit um Ausnahmen Union und SPD weichen Mindestlohngesetz auf

Im Streit um den Mindestlohn zeichnet sich ein Kompromiss ab. Vertreter von Union und SPD haben sich auf Ausnahmen geeinigt - etwa für Zeitungsboten, Erntehelfer und Praktikanten.
Kellnerin im Biergarten: Der Mindestlohn kommt

Kellnerin im Biergarten: Der Mindestlohn kommt

Foto: Matthias Rietschel/ APN

Berlin - Einigung im Streit um den gesetzlichen Mindestlohn: Die Spitzen von Union und SPD haben sich auf Änderungen am umstrittenen Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) verständigt, wie am Freitag bekannt wurde.

So wird etwa die Regelung für Saisonarbeiter und Erntehelfer aufgeweicht: Die Arbeitgeber sollen nach Informationen von SPIEGEL ONLINE Kosten für Wohnung und Verpflegung in den Mindestlohn einrechnen dürfen. Außerdem wird die Beschäftigungsdauer von bisher geplanten 50 Tagen auf 70 Tage im Jahr ausgeweitet.

Pflichtpraktika sollen hingegen - wie vorher bereits vereinbart - vom Mindestlohn ausgespart bleiben. Zudem dürfen freiwillige Praktika künftig deutlich länger dauern als bislang geplant, ehe 8,50 Euro Stundenlohn fällig werden: Drei Monate anstelle der bisher ausgehandelten sechs Wochen dürfen laut Gesetz ohne Mindestlohn angeboten werden.

Rabatte für Zeitungsverlage

Außerdem soll es keine Rabatte für Zeitungsverleger bei den Sozialbeiträgen ihrer Zusteller geben. Stattdessen sollen Zeitungsverlage für zwei Jahre eine Ausnahme vom Mindestlohn erhalten: Sie müssen den Mindestlohn erst von 2017 an bezahlen.

Der Bundestag soll die neue Lohnuntergrenze nur einmalig festlegen. In Zukunft soll der Mindestlohn dann von einer Kommission, besetzt mit drei Arbeitnehmern und drei Arbeitgebervertretern sowie beraten von Wissenschaftlern, alle zwei Jahre neu über eine Anhebung oder Ausnahmen für einzelne Branchen entscheiden.

Endgültig entschieden ist über diese Pläne noch nicht. Ob und wie sich das schwarz-rote Verhandlungsergebnis in Gesetzesform gießen lässt, müssen nun das Arbeits-, aber auch das Finanz- und das Sozialministerium prüfen, hieß es aus Fraktionskreisen.

SPD und Union hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, einen gesetzlichen Mindestlohn ab 2015 einzuführen - für einige Branchen sind Ausnahmen bis Ende 2016 möglich. Das Gesetz soll kommende Woche im Bundestag verabschiedet werden. Die Frage um die konkrete Umsetzung hatte in der Regierung zu einer langen Debatte geführt.

cht/mxw/dpa/Reuters
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