450-Euro-Beschäftigung Jeder achte Minijobber bekommt keinen Mindestlohn

Bezahlung bei Krankheit, Urlaub, Mindestlohn: Vielen Minijobbern werden laut einer Studie ihre Rechte vorenthalten. Allerdings hat sich ihre Lage in den vergangenen Jahren deutlich verbessert.
Zeitungszusteller

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Foto: Fredrik Von Erichsen/ picture alliance / dpa

Rund 7,5 Millionen Menschen in Deutschland sind geringfügig beschäftigt, haben also einen sogenannten 450-Euro- beziehungsweise Minijob. Die deutliche Mehrheit von ihnen arbeitet freiwillig so wenig und möchte sich beruflich auch nicht verändern. Gleichzeitig werden vielen der geringfügig Beschäftigten ihre gesetzlich zustehenden Rechte vorenthalten, etwa auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bezahlten Urlaub.

Rund zwölf Prozent werden sogar unter Mindestlohn bezahlt - allerdings hat die Einführung der Untergrenze die Verdienstsituation von Minijobbern im Schnitt deutlich verbessert. Das geht aus einer Untersuchung des RWI-Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung im Auftrag des nordrhein-westfälischen Arbeitsministeriums hervor.

Die Studie ist die zweite ihrer Art nach 2012 und bildet so die Entwicklung der Situation von Minijobbern in den vergangenen vier Jahren ab. Für die Studie wurden die Antworten von 1750 Betrieben und 2208 Minijobbern in Nordrhein-Westfalen ausgewertet. Obwohl die Studie sich auf Nordrhein-Westfalen bezieht, sind die Ergebnisse laut RWI aber auf das gesamte Bundesgebiet übertragbar. (Hier finden Sie die ausführliche Studie , eine immer noch umfangreiche Zusammenfassung finden Sie hier .)

Die vielen Einzelergebnisse der Studie ergeben insgesamt ein differenziertes Bild. Einerseits widerlegen sie einige gängige Urteile. Etwa, dass die meisten Minijobber zwangsweise geringfügig beschäftigt sind, weil sie keine sozialversicherungspflichtige Arbeit finden. Andererseits belegen sie durchaus gravierende Missstände - auch wenn sich seit der Vorstudie 2012 einiges erheblich verbessert hat.

Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick:

  • Zwölf Prozent wird illegal der Mindestlohn vorenthalten: 14,5 Prozent der befragten Minijobber erhielten einen Stundenlohn von weniger als 8,50 Euro - und damit weniger als den im Jahr 2016 gültigen Mindestlohn. Nur bei 2,5 Prozent war dies legal, weil eine Ausnahmeregelung zutraf, etwa weil es sich um Minderjährige oder Zeitungszusteller handelte.
    Im Jahr 2012 allerdings - damals gab es noch keinen Mindestlohn - bekam noch exakt jeder zweite Minijobber (50 Prozent) einen Stundenlohn von weniger als 8,50 Euro.
    Im Februar hatte eine andere Datenauswertung für Aufmerksamkeit gesorgt, wonach fast die Hälfte der Minijobber kurz nach der Einführung des Mindestlohns 2015 niedriger bezahlt wurden - die RWI-Studie kann diese Größenordnung also nicht bestätigen.
  • Vielen Minijobbern werden gesetzliche Rechte vorenthalten:
    34,4 Prozent der Minijobber gaben an, keinen bezahlten Urlaub zu bekommen. 31 Prozent bekamen nach eigenen Angaben bei Krankheit keine Lohnfortzahlung, 20,7 Prozent der Betroffenen erhielten keinen Mutterschutzlohn. Und exakt vier von zehn Befragten wird das Entgelt an Feiertagen nicht bezahlt.
  • Der Mindestlohn hat das Lohnniveau angehoben: Im Durchschnitt bekommen Minijobber einen Stundenlohn von 10,63 Euro. Im Jahr 2012 waren es noch 9,63 Euro.
  • Nur noch wenige Minijobber würden gern mehr arbeiten: Nur 5,6 Prozent der Befragten gaben an, künftig sozialversicherungspflichtig in Teil- oder Vollzeit arbeiten zu wollen. Das sind deutlich weniger als noch 2012, damals wollten das noch 22,6 Prozent.
    Die RWI-Forscher führen diese Entwicklung auf die Einführung des Mindestlohns 2015 zurück, mit zwei völlig entgegengesetzten möglichen Erklärungsansätzen: Entweder haben Arbeitgeber dadurch Minijobs in sozialversicherungspflichtige Stellen umgewandelt - und sie mit jenen besetzt, die gern mehr arbeiten wollten.
    Oder aber der Mindestlohn hat gerade schlecht bezahlte Minijobs unrentabel gemacht, die daraufhin von den Arbeitgebern gestrichen wurden - die geringfügig Beschäftigten wären dann nicht in eine sozialversicherungspflichtige Stelle aufgestiegen, sondern arbeitslos.
  • Nur wenige Minijobber sind auf Sozialleistungen angewiesen: Insgesamt 14,7 Prozent der Befragten gaben an, Sozialleistungen zu beziehen: Arbeitslosengeld (ein Prozent), Hartz IV (6,3 Prozent), Bafög (2,5 Prozent) oder sonstige Leistungen (5,9 Prozent). Weitere 14,7 Prozent machten keine Angaben, 69,5 Prozent bezogen ausdrücklich keine Leistungen.
    Im Jahr 2012 hatten noch 27,3 Prozent zusätzlich Sozialleistungen erhalten.
  • Zwei Drittel sehen in Minijobs vor allem eine Möglichkeit zum Zuverdienst: 65,3 Prozent gaben als Grund für ihre geringfügige Beschäftigung die Hinzuverdienstmöglichkeit an. Nur 13,5 Prozent hatten laut Angabe nichts anderes gefunden.

Insgesamt deuten diese Zahlen darauf hin, dass der Großteil der Minijobber nicht in armen Haushalten lebt - sonst wäre etwa der Anteil der Hartz-IV-Bezieher weit höher. Oft gibt es weitere Einkommen im Haushalt, typisch ist laut der Studie die Konstellation des vollzeitarbeitenden Mannes und der Frau mit Minijob. Männer sind oft im Nebenjob geringfügig beschäftigt, sie haben zudem noch einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz.

fdi
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