Neue Berechnungsformel Arbeitsministerium bremst Rentenanstieg

Rentnerpaar in Berlin
Foto:Silas Stein/ DPA
Eine Neuregelung zur Rentenberechnung wird derzeit im Bundesarbeitsministerium vorbereitet. Damit sollen starke Schwankungen bei den Rentensteigerungen in den kommenden beiden Jahren verhindert werden, heißt es in einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte am Samstag, dass Änderungen geplant seien.
Eigentlich könnten die 21 Millionen Rentner in Deutschland im kommenden Jahr mit einer besonders kräftigen Erhöhung ihrer Altersbezüge um rund fünf Prozent rechnen, heißt es in dem Bericht. Im darauffolgenden Jahr 2021 wäre die Steigerung dagegen nur sehr gering.
Ursache dafür ist ein statistischer Sondereffekt: Im laufenden Jahr wurde die sogenannte Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR) des Statistischen Bundesamtes turnusgemäß aktualisiert. In der VGR werden Daten wie das Bruttoinlandsprodukt und das Nationaleinkommen erfasst. Die Werte zur Lohnentwicklung der vergangenen Jahren sind laut FAZ durch diese Revision nach oben korrigiert worden, was die Rentenanpassung 2020 ungewöhnlich stark nach oben treiben könnte. 2021 käme es dann aber voraussichtlich nur zu einer Minimalsteigerung.
Der Ministeriumssprecher sagte, auf diese Weise würde für 2020 und 2021 das Prinzip ausgehebelt, dass die Rentenanpassung immer der Lohnentwicklung folge: "Zahlen vor der Revision würden mit Zahlen nach der Revision verglichen." Mit der geplanten Änderung gewährleiste die Regierung, dass sich die Rentenanpassung zukünftig - unabhängig von statistischen Effekten - an der Lohnentwicklung orientiere.
Experten hatten im August die Prognose abgegeben, dass die Renten im kommenden Jahr um drei Prozent oder sogar noch mehr steigen könnten. Zum 1. Juli waren die Rentenbezüge in Westdeutschland um 3,18 Prozent gestiegen, im Osten sogar um 3,91 Prozent. 2018 waren die Renten im Westen um 3,22 Prozent und im Osten um 3,37 Prozent in die Höhe gegangen.