Teure Offshore-Energie Kunden sollen für Windstrom draufzahlen

Verbraucher müssen womöglich einen höheren Preis für Offshore-Windstrom entrichten. Die Bundesregierung erwägt laut "FAZ" einen Aufschlag auf die Stromrechnung, mit dem die Energieerzeugung vor den Küsten von Nord- und Ostsee subventioniert werden soll.
Offshore-Windpark "Alpha Ventus": Probleme mit der Anbindung

Offshore-Windpark "Alpha Ventus": Probleme mit der Anbindung

Foto: Ingo Wagner/ dpa

Berlin - Der Ausbau von Windkraftanlagen vor der deutschen Küste stockt. Einer der Hauptgründe: Die Anbindung der Windparks an das Stromnetz ist kompliziert - es mangelt an Anschlussmöglichkeiten und immer wieder werden Leitungen beschädigt. Wenn die Anlagen dann zwar Strom erzeugen, aber nicht ins Netz einspeisen können, haftet dafür bisher der Netzbetreiber. Die Bundesregierung will das jetzt ändern.

Das Bundeswirtschaftsministerium erwägt die Einnahmeausfälle der Unternehmen mit einer neuen Umlage auf den Strompreis zu kompensieren, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" ("FAZ") unter Berufung auf einen entsprechenden Verordnungsentwurf. Demnach bekäme der Netzbetreiber bei einer Unterbrechung ab dem 15. Tag 80 Prozent der entgangenen Einspeisevergütung erstattet. Der Betreiber könne die Kosten dann mittels der neuen "Offshore-Anbindungs-Umlage" auf die Stromrechnung überwälzen. Dort würde dieser Betrag extra ausgewiesen, so dass die Kunden erkennen können, wie hoch diese Umlage ausfällt.

Bisher haften die Netzbetreiber für die Ausfälle, die hohen Risiken in dreistelliger Millionenhöhe sind nur teilweise versicherbar - was die Wirtschaftlichkeit der Investitionen verschlechtert. Darum hatte der für die Nordsee-Anbindung verantwortliche Netzbetreiber Tennet gedroht, den Ausbau einzustellen. Um das zu verhindern und die Energiewende nicht noch weiter zu verzögern, hat die Regierung nun laut "FAZ" zugesagt, noch vor der Sommerpause die Haftung zu begrenzen.

Welche Kosten der Netzbetreiber abwälzen kann, soll dem Bericht zufolge davon abhängen, wer einen Schaden wie stark verschuldet hat. Bei grober Fahrlässigkeit betrüge der Eigenanteil 25 Prozent, bei vorsätzlichem Handeln müsste er die Kosten ganz übernehmen. Auch soll der Netzbetreiber eine Versicherung abschließen müssen. Um deren Beitrag würde im Schadensfall die Beteiligung der Stromkunden kleiner ausfallen.

nck/dpa/afp
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