Einzelhandel Bundeskabinett beschließt Verbot von Plastiktüten

Nicht mehr lange, dann soll es für Kunden an der Supermarktkasse keine Einwegtragetaschen aus Kunststoff mehr geben - auch nicht gegen Geld. Doch nicht alle Plastikbeutel werden verboten.
"Plastiktüten sind der Inbegriff von Ressourcenverschwendung" - Einwegtragetaschen aus Kunststoff sollen verboten werden

"Plastiktüten sind der Inbegriff von Ressourcenverschwendung" - Einwegtragetaschen aus Kunststoff sollen verboten werden

Foto: Bernd Wüstneck/dpa

Beutel, Rucksack oder Tragenetz - aber keine Plastiktüte: An Deutschlands Ladenkassen sollen Einwegtragetaschen aus Kunststoff verboten werden. Der Gesetzentwurf von Umweltministerin Svenja Schulze ist vom Bundeskabinett beschlossen worden.

Es geht um die Plastiktüten, die man im Supermarkt oder anderen Geschäften beim Bezahlen bekommt und die in aller Regel inzwischen etwas kosten. Dünne Beutel etwa für Obst oder Gemüse bleiben aber ebenso erlaubt wie stabilere Plastiktüten.

"Plastiktüten sind der Inbegriff von Ressourcenverschwendung: Sie werden aus Rohöl hergestellt und oft nur wenige Minuten genutzt", sagte SPD-Politikerin Schulze. Das Verbot sei ein Signal gegen Wegwerfmentalität.

1,6 Milliarden Plastiktaschen pro Jahr verkauft

Seit 2016 gibt es eine freiwillige Selbstverpflichtung des Handels, die Plastiktaschen an der Ladenkasse nicht umsonst rauszugeben. Der Verbrauch ging insgesamt von mehr als 70 Tüten pro Kopf im Jahr 2015 auf rund 20 Stück im vergangenen Jahr zurück. Laut Schulze werden aber immer noch 1,6 Milliarden Stück im Jahr in Deutschland verbraucht.

Dass sogenannte Hemdchenbeutel am Obst- und Gemüsestand weiter erlaubt seien, habe Umweltschutzgründe, sagte Schulze. "Wenn wir das verbieten würden, dann würden wir viel mehr Verpackungen bekommen." Dann würden etwa Äpfel und Birnen wieder stärker in Plastik angeboten. Zu Alternativen wie Mehrwegnetzen sei man mit dem Handel im Gespräch.

Nach dem Kabinettsbeschluss muss der Bundestagsich mit dem Gesetz befassen. Wenn es Bundestag und Bundesratpassiert hat, soll es noch eine rund sechsmonatige Übergangsfrist für die Tüten geben, damit Geschäfte Restbestände an die Kunden ausgeben können. Für den Vollzug sind die Länder zuständig. Wenn Händler das Verbot nicht richtig anwenden, drohen ihnen Strafen von bis zu 100.000 Euro.

Papiertüten sind laut Schulze eine "Mogelpackung"

Schulze zufolge sind Papiertüten keine gute Alternative. Sie fordert auch für sogenannte bio-basierte und bio-abbaubare Tragetaschen ein Verbot. Diese seien eine "wirkliche Mogelpackung" und mehr Plastik als bio, sagte Schulze. Sie ließen sich oft nicht recyceln. Häufig würden Pflanzen für die Kunststoffproduktion in Monokulturen angebaut und mit Pestizid besprüht.

Den Grünen geht das geplante Gesetz zum Plastiktütenverbot nicht weit genug. Es brauche eine "verbindliche Abgabe auf alle restlichen Einwegtüten", forderte ihre umweltpolitische Sprecherin im Bundestag, Bettina Hoffmann.

"Das Verbot von Plastiktüten heuchelt dem Verbraucher vor, sich durch die Nutzung von Alternativen wie der Papiertüte ökologisch zu verhalten", sagte FDP-Umweltpolitikerin Judith Skudelny. Die Bundesregierung müsse Studien dazu in Auftrag geben, welche Tragetaschen-Art wie abschneide.

Lob kam dagegen von der Deutschen Umwelthilfe: Das Verbot sei "wichtiger Beitrag zur Abfallvermeidung sowie gegen Müll in der Landschaft", sagte Recyclingexperte Thomas Fischer.

cop/dpa
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