Lohn im Quarantänefall Niedersachsen will ab März nur noch geboosterten Kontakten Verdienstausfall ersetzen

Coronaschutzimpfung in Hamburg: »In jedem Dorf bekommen Sie relativ schnell einen Impftermin«
Foto: Marcus Brandt / dpaBislang ist erst gut die Hälfte der Menschen in Deutschland dreifach gegen das Coronavirus geimpft, doch im Kampf gegen die Pandemie strebt unter anderem Niedersachsens Gesundheitsministerin bereits eine Verschärfung der Regelungen zum Lohnersatz im Quarantänefall an.
Daniela Behrens will nicht geboosterten Kontaktpersonen von Infizierten keinen Verdienstausfall mehr zahlen. »Das muss kommen, und mir persönlich schwebt da der 1. März als Stichtag vor«, sagte die SPD-Politikerin der »Neuen Osnabrücker Zeitung «. Sie verwies darauf, dass Kontaktpersonen mit einer Auffrischungsimpfung eine Quarantäne vermeiden könnten. Behrens sagte, sie habe hierzu einen Austausch in der Gesundheitsministerkonferenz angeregt.
Auch Bayern erwägt offenbar Verschärfung
Auch Bayern will laut einem Bericht der »Passauer Neuen Presse « den Lohnersatz für bislang lediglich Zweifachgeimpfte streichen. Verdienstausfall solle demnach dann nicht gezahlt werden, wenn die Impfung »im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde«. Dies ist beim »Booster« in Deutschland für alle ab zwölf Jahren der Fall. In Bayern ist der Zeitpunkt für die neue Regelung jedoch noch unklar.
Seit Anfang November gilt in Deutschland bereits, dass ungeimpfte Arbeitnehmer keinen Verdienstausgleich im Quarantänefall mehr bekommen. Die Regel gilt für alle, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können. Noch vor der Einigung hierauf hatten auch damals einige Bundesländer angekündigt, die Quarantäne-Entschädigungen für Ungeimpfte auf eigene Faust einzustellen.
Die niedersächsische Ministerin Behrens begründete die geplante Verschärfung für ihr Bundesland gegenüber der »Neuen Osnabrücker Zeitung« mit Fairness gegenüber der bereits vollständig geimpften Bevölkerung. »In jedem Dorf bekommen Sie relativ schnell einen Impftermin. Vor diesem Hintergrund können wir es den Steuerzahlern, der Allgemeinheit also, aus meiner Sicht nicht länger zumuten, Zahlungen für Kontaktpersonen in Quarantäne zu schultern, obwohl diese mit einer Boosterimpfung hätten vermieden werden können«, sagte Behrens. Wer an Corona erkranke, solle aber weiterhin die Lohnfortzahlung bekommen – unabhängig vom Impfstatus.
Bundestagsgutachter halten Regelung für möglich
Eine Verschärfung der Voraussetzungen für die Erstattung des Verdienstausfalls im Quarantänefall hält ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags grundsätzlich für möglich. In ihm wird auf das Infektionsschutzgesetz verwiesen, wonach jemandem keine Entschädigung gezahlt werden müsse, der »durch die Inanspruchnahme einer Schutzimpfung (…) die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde (…), ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können«.
Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission zum Boostern könnte laut Gutachten für die Verschärfung jedoch noch nicht reichen. Erst wenn die obersten Landesgesundheitsbehörden ihrerseits eine öffentliche Empfehlung aussprechen, handle es sich beim Boostern um eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes.
Der Lohnersatz für Kontaktpersonen kann von Arbeitgebern, die das Gehalt auch im Quarantänefall weiterzahlen, bei den Behörden beantragt werden .