Zuschläge bis zu 7,5 Prozent Heil will Erwerbsminderungsrenten aufstocken

Beschäftigte auf dem Bau haben ein höheres Risiko, bereits vor dem Regelalter in Rente gehen zu müssen
Foto: Xiao Yijiu / XinHua / dpaMillionen Bezieher von Erwerbsminderungsrenten können mit einer Erhöhung rechnen – allerdings erst ab dem 1. Juli 2024. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant Zuschläge von bis zu 7,5 Prozent, wie aus dem Gesetzentwurf zur Rentenanpassung hervorgeht, der dem SPIEGEL vorliegt. Die Kosten setzt das Ministerium mit jährlich 2,6 Milliarden Euro an. Allein bis Ende 2025 belaufen sich die Mehrausgaben der Rentenversicherung damit auf knapp vier Milliarden Euro.
Dem Entwurf zufolge soll es gestaffelte pauschale Zuschläge geben: Wer vor Juli 2014 Erwerbsminderungsrentner geworden ist, bekommt 7,5 Prozent mehr. Personen, deren Rente von Juli 2014 bis Dezember 2018 begonnen hat, bekommen 4,5 Prozent mehr. Weil unter anderem auch Altersrentner berücksichtigt werden sollen, die direkt zuvor eine Erwerbsminderungsrente erhalten haben, rechnet das Ministerium mit rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentnern, denen ein Zuschlag zustehen würde.
In den vergangenen Jahren hatten die schwarz-roten Bundesregierungen die Erwerbsminderungsrente bereits mehrfach verbessert. Ursprünglich wurden die Empfängerinnen und Empfänger so gestellt, als hätten sie bis zum 60. Lebensjahr gearbeitet, ab Juli 2014 dann so, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Seit 2019 entspricht dieser Wert der aktuell geltenden Regelaltersgrenze – derzeit 65 Jahre und elf Monate.
Allerdings galten diese Verbesserungen jeweils immer nur für Neurentner – wer bereits länger eine Erwerbsminderungsrente bezog, profitierte nicht davon. Mit den nun geplanten Zuschlägen will die Ampelkoalition nun auch die Bezüge der Bestandsrentner verbessern und geht damit einen seit Langem von Fachleuten kritisierten Missstand an.
Dabei greift sie allerdings nicht zu der für die Rentenversicherung sehr aufwendigen Methode, die Renten für alle Berechtigten individuell jeweils neu berechnen zu lassen, sondern zu pauschalen Erhöhungen. Im Gesetzentwurf findet sich der Hinweis, dass dies »insbesondere auch aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität« so geschehen soll – oder anders ausgedrückt: Die Rentenversicherung soll nicht noch stärker belastet werden. Denn die hat ohnehin schon mehr als genug Zusatzaufwand durch die Abwicklung der Grundrente – die sie bereits im Vorfeld wegen der ausufernden Bürokratie hart kritisiert hatte.