Weiter hohe Beiträge Rentenkasse mit Milliardenüberschuss gefüllt
Wegen der guten Finanzlage bei der gesetzlichen Rentenkasse könnten die Beiträge im 2020 eigentlich gesenkt werden. Allerdings verbietet das die Rentenreform der Großen Koalition.
Montagemitarbeiter bei Mercedes-Benz (Archivbild): Wegen der guten Beschäftigungslage könnten die Rentenbeiträge gesenkt werden
Foto: Sebastian Gollnow / DPADer Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung dürfte in den kommenden Jahren stabil bleiben. Gäbe es keine Untergrenze für den Beitragssatz, könnte dieser wegen der guten Finanzlage im nächsten Jahr sogar gesenkt werden. Das sagte der Vorstandschef der Deutschen Rentenversicherung Bund, Alexander Gunkel, auf der Bundesvertreterversammlung der Organisation.
Demnach könnten die Rentenbeiträge im kommenden Jahr von 18,6 auf 18,3 Prozent ermäßigt werden. Allerdings schließe die jüngste, 2019 in Kraft getretene Rentenreform der Großen Koalition bis 2025 eine Reduzierung unter 18,6 Prozent aus. Deshalb blieben die Rentenbeiträge stabil.
Das Haushaltsjahr 2019 werde die Rentenversicherung voraussichtlich mit einem Überschuss in Höhe von rund 2,1 Milliarden Euro abschließen, sagte Gunkel weiter. Hintergrund ist die nach wie vor gute Lage bei der Beschäftigung und bei den Löhnen in Deutschland.
Anstieg ab 2025
Erst 2025 werde der Beitragssatz voraussichtlich steigen, aber mit 19,8 Prozent die bis dahin geltende gesetzlich festgelegte Obergrenze von 20 Prozent nicht erreichen. Bis 2035 sei mit einer schrittweisen Erhöhung des Beitragssatzes auf 22,3 Prozent zu rechnen.
Das Rentenniveau, das das Verhältnis der Rente zum Lohn zeigt, wird laut Gunkel im kommenden Jahr von derzeit 48,2 auf 48,1 Prozent sinken. Ab 2021 werde dann die bis 2025 geltende Haltelinie von 48 Prozent wirken. Danach sei bis 2035 mit einem weiteren Absinken auf 44,1 Prozent zu rechnen. Das Rentenniveau bleibe damit über der bis 2030 geltenden Untergrenze von 43 Prozent.
Gunkels Worten zufolge führte die anhaltend gute finanzielle Lage der Rentenversicherung dazu, dass die Regierung in den vergangenen Jahren zahlreiche Leistungsausweitungen umsetzte. "Offenbar verleitete das Finanzpolster aber auch dazu, nicht alle diese Maßnahmen sachgerecht zu finanzieren", kritisierte der Rentenversicherungs-Chef.
Gunkel warnt vor "Fehlfinanzierung" bei der Grundrente
Dies gelte insbesondere für den erfolgten weiteren Ausbau der sogenannten Mütterrente, der überwiegend aus Beitragsmitteln vorgenommen wurde. Eine solche "Fehlfinanzierung" dürfe sich bei der geplanten Grundrente nicht wiederholen. "Wir fordern, dass die im Koalitionsausschuss vereinbarte vollständige Steuerfinanzierung der Grundrente nun auch im Gesetzgebungsverfahren umgesetzt wird."
Die Einführung der zur Gegenfinanzierung der Mehrausgaben vorgesehenen Finanztransaktionssteuer müsse gelingen, forderte Gunkel. "Es darf nicht sein, dass erneut die Beitragszahler zur Finanzierung einer nicht beitragsgedeckten Leistung herangezogen werden."
Die große Koalition hatte sich im November darauf geeinigt, dass Geringverdiener, die mindestens 35 Beitragsjahre vorzuweisen haben, eine Grundrente oberhalb der Grundsicherung bekommen soll. Die Leistung soll mit Steuermitteln finanziert werden.
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