Rettungsdienst Die Tatütata-Privatisierung

Rettungswagen des Roten Kreuzes: Kampf um Marktanteile
Foto: Z1021 Peter Endig/ dpaHamburg - Ob Schlaganfall, Herzinfarkt oder Motorradcrash - für Rettungsdienste sind Notsituationen Alltag. Rund 31.000-mal rücken sie in Deutschland aus. Pro Tag wohlgemerkt. Doch wer nach einem Notruf mit Blaulicht zum Einsatz fahren darf, darüber wird seit einigen Jahren juristisch heftig gestritten. Am Donnerstag hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass künftig nicht nur Hilfsorganisationen wie das Rote Kreuz oder die Feuerwehr die Arbeiten übernehmen können, sondern auch private Rettungsdienste. Diese können ihren Sitz in Deutschland oder anderen EU-Ländern haben.
Das Urteil ist ein Signal für mehr Wettbewerb - so sehen es sowohl die wenigen privaten Anbieter, die es schon gibt, als auch die Krankenversicherungen. Denn Hilfe im Notfall ist teuer: Etwa 270 Euro fallen beim Einsatz eines Rettungswagens in Hamburg an, in Bayern ist es sogar fast das Doppelte. Ist ein Notarzt mit dabei, fällt die Rechnung noch höher aus.
Insgesamt kommen so in Deutschland pro Jahr gut 2,8 Milliarden Euro Kosten zusammen. Ein beträchtlicher Betrag, der aber nicht einmal zwei Prozent der Ausgaben der Krankenkassen ausmacht. Was den Druck für Veränderungen nicht gerade erhöht: "Das Problem des fehlenden Wettbewerbs wurde von der Politik bisher oft abgetan", sagt der Vizepräsident des Bundesverbands eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz (BKS), Udo Pokowietz.
Private Anbieter haben es bislang schwer
Wie die mehr als 2,8 Milliarden Euro im Jahr zusammenkommen und wie sie verteilt werden, ist im Detail oft kaum nachvollziehbar. Weder für Außenstehende noch für Insider. Denn die Strukturen im Rettungsdienst sind alles andere als transparent. Bisher teilen die vier großen Hilfsorganisationen und die Feuerwehr die Arbeit fast vollständig unter sich auf. Das Deutsche Rote Kreuz hat laut eigenen Angaben einen Marktanteil von 50 Prozent, die Johanniter-Unfallhilfe, der Malteser Hilfsdienst und der Arbeiter Samariter Bund verfügen ebenfalls über beträchtliche Marktmacht.
Private Anbieter hatten es dagegen bislang schwer, sich zu behaupten. In einigen Bundesländern sind sie vom Wettbewerb so gut wie ausgeschlossen. Gegen diese Einschränkung hatte die EU-Kommission geklagt, nachdem sich mehrere private Rettungsdienste bei der Behörde beschwert hatten. Sie fühlten sich durch die undurchsichtige Vergabepraxis in einigen Kommunen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt diskriminiert. "Da wurden Aufträge einfach ohne eine Ausschreibung an Hilfsorganisationen vergeben - obwohl sich die privaten Anbieter gerne an einem Ausschreibungsverfahren beteiligt hätten und das auch schriftlich mitgeteilt hatten", sagt Verbandsvize Pokowietz.
So wurden in den vergangenen Jahren etwa Aufträge in Höhe von mehreren Millionen Euro ganz ohne Ausschreibung vergeben, indem Verträge einfach verlängert wurden.
Ausländische Anbieter wittern Chance
Juristisch drehte sich die Auseinandersetzung um eine Liberalisierung des Marktzugangs vor allem um eine Frage: Ist Notfallrettung und Krankentransport ein normales Gewerbe, in dem Wettbewerb zugelassen sein muss? Oder handelt es sich beim Rettungsdienst wie bei der Feuerwehr oder der Polizei um die sogenannte staatliche Daseinsvorsorge, für die andere Regeln als die des Marktes gelten?
"Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat klargemacht, dass Rettungsdienste keine Ausübung öffentlicher Gewalt darstellen. Damit besteht eine Ausschreibungspflicht", erklärt Anwalt Oliver Esch von der Kanzlei Osborne Clarke. Ob der Rettungsdienst für die vier vom Urteil betroffenen Bundesländer nun wirklich europa- oder nur deutschlandweit ausgeschrieben werden muss, lässt das Urteil aber offen.
Bei dem privaten Rettungsanbieter Falck aus Dänemark dürfte man trotzdem zufrieden sein mit dem Richterspruch. Ende 2009 hat der mit knapp 20.000 Mitarbeitern größte europäische Rettungsdienst ein deutsches Tochterunternehmen gegründet.
Der Schritt, in die Bundesrepublik zu kommen, hing nicht zuletzt mit diesem Verfahren zusammen: "Wir haben die Rechtslage seit Jahren analysiert - und dieses Verfahren hat im vergangenen Jahr den Ausschlag gegeben, dass wir uns nun verstärkt in Deutschland engagieren", sagt Unternehmenssprecher Christoph Lippay. "Wir erwarten jetzt, dass die Ausschreibungen nach geltendem EU-Recht durchgeführt werden." Da die Budget-Grenze für europaweite Ausschreibungen bei etwa 200.000 Euro liegt, rechnet Falck damit, dass die europaweite Ausschreibung bald die Regel werden könnte.
Rotes Kreuz warnt vor Folgen der Liberalisierung
Dass das Urteil ein wichtiges Signal und der Startschuss für mehr Wettbewerb im Markt der Rettungsdienste ist, glauben nicht nur die privaten Anbieter. Auch die Krankenkassen hoffen endlich auf ein Aufbrechen der Strukturen - vor allem in Niedersachsen, wo bisher fast jede Kommune ihren eigenen Rettungsdienst betreibt - insgesamt 51 im gesamten Bundesland.
Die Zersplitterung stört die Kassen ebenso wie das niedersächsische Prinzip, nach dem jeder Rettungsdienst seine Kosten decken muss. Egal, wie viel er in einer Gemeinde kostet, die Kassen müssen die Ausgaben tragen. "Bisher wird deshalb weniger Energie auf das Sparen verwendet als vielmehr darauf, zu erklären, warum man so viel Geld ausgibt", sagt Jörg Nieman, Leiter des Landesverbandes der Ersatzkassen in Niedersachsen.
Das Rote Kreuz begrüßt zwar die Entscheidung mit Blick auf mehr Transparenz, warnt aber zugleich davor, den Rettungsdienst nur als "Transport von A nach B" zu sehen. Vor allem verweist der Marktführer auf die vielen ehrenamtlichen Helfer, die den Rettungsdienst in Deutschland so wichtig machten. Wenn der Rettungsdienst zunehmend von Unternehmen betrieben werde, gebe es bald keine ehrenamtlichen Katastrophenschützer mehr, die bei Großschadensereignissen zusätzlich verfügbar wären. "Auf Unglücke wie den Amoklauf von Winnenden könnte dann nicht mehr adäquat reagiert werden", sagt DRK-Präsident Rudolf Seiters.
Der Streit wird vorerst weitergehen. Auch private Unternehmen aus Bayern haben gegen die Praxis in Deutschland geklagt. In wenigen Wochen wird deshalb schon das nächste Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum deutschen Rettungsdienst erwartet.