Stiftung Warentest Behörde bucht Riester-Zulagen zu Unrecht zurück

Riester-Renten-Logo: Fristen "nicht ausreichend mit einbezogen"
Foto: Jens Büttner/ picture-alliance/ dpaHamburg - Vier Jahre lang dürfen Riester-Zulagen zurückgebucht werden, wenn sie zu Unrecht an Sparer gingen. Doch an diese Frist hält sich die zuständige Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Stiftung Warentest zufolge nicht. Die ZfA holte demnach im vergangenen Jahr rund 700 Millionen Euro von den Anlegern zurück - und verstieß dabei teils gegen geltendes Recht. Das gehe aus internen Unterlagen des Bundesfinanzministeriums hervor, berichtet die Zeitschrift "Finanztest" in ihrer Oktober-Ausgabe.
Allein für das Beitragsjahr 2005 habe die ZfA in 84.410 Fällen die Zulage erst nach Ablauf der Frist neu berechnet und damit teilweise zurückgefordert, heißt es in einem Vermerk. Das Bundesfinanzministerium wies die Zahl als "nicht zutreffend" zurück. Sie betreffe vielmehr alle Fälle, bei denen vom 1. Januar 2011 bis 31. Januar 2013 die Zulage neu berechnet worden sei. Dazu gehörten auch Fälle, in denen die Frist zum Zeitpunkt der Neuberechnung noch nicht abgelaufen gewesen sei.
Zudem gibt es dem Bericht zufolge noch weitere Probleme, so sei das automatisierten Verfahren der ZfA immer wieder fehlerhaft. Zulagen wurden überdies ohne Vorwarnung und ohne Begründung zurückgebucht. Eine Beschwerde sei daher kompliziert und extrem langwierig. "Die Bearbeitungsdauer für einen entsprechenden Festsetzungsantrag liegt bei weit über einem Jahr", zitierte die Zeitschrift aus dem Vermerk des Schäuble-Ressorts.
Inzwischen hat das Finanzministerium dem Bericht zufolge reagiert. Nachdem festgestellt worden sei, dass wegen des automatisierten Verfahrens bei der ZfA die Fristen "nicht ausreichend mit in die Betrachtung des Einzelfalls einbezogen wurden", habe das Ministerium die Behörde angewiesen, das vollautomatische Verfahren anzupassen und im Zweifelsfall manuell zu überprüfen.
Mit der Riester-Rente fördert der Staat die private Altersvorsorge. Wer vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens in entsprechende Verträge steckt, erhält eine Grundzulage von 154 Euro jährlich. Die Zulagen können für Eltern mit Kindern deutlich ansteigen.