Schärfere Regeln Kabinett billigt Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug

Liechtenstein: Nach dem Brief vom Betriebsprüfer ist es für eine Selbstanzeige zu spät
Foto: Martin CyrisBerlin - Das Risiko für Steuerbetrüger, für ihre Verfehlungen belangt zu werden, dürfte in Zukunft deutlich steigen. Denn ein neues Gesetz soll die Möglichkeiten einer straf befreienden Selbstanzeige erheblich ein. einem entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett am Vormittag zugestimmt.
So kommen Steuerhinterzieher nur dann straffrei davon, wenn sie umfassend alles offenlegen. Die Möglichkeit einer Teil- Selbstanzeige, bei der wegen drohender Aufdeckung nur einige Sachverhalte offenbart werden, soll es künftig nicht mehr geben. "Strafbefreiende Selbstanzeigen werden künftig nicht mehr zum Gegenstand einer Hinterziehungsstrategie gemacht werden können", sagt der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Leo Dautzenberg, der Online-Ausgabe der Zeitung "Die Welt". "Das stärkt die Steuergerechtigkeit und zeigt einmal mehr, dass die christlich-liberale Koalition ernst macht im Kampf gegen die Steuerhinterziehung."
Den Anlass für die Verschärfung gaben die Erkenntnisse aus den Selbstanzeigen zu Beginn des Jahres. Nur die Steuerbetrüger, die ernsthaft befürchten mussten, dass ihnen die Steuerfahnder mit Hilfe der gestohlenen Bankdaten auf die Schliche kamen, hatten die Verfehlungen eingeräumt, um einer Strafe zu entgehen. Es falle auf, dass sich "die Anzeigen häufig ausschließlich auf das durch die Medienveröffentlichungen bekannt gewordene Herkunftsland der Datenträger sowie die dort genannten Geldinstitute beschränken", heißt es denn auch in dem Vorwort zu dem Gesetzentwurf.
Zwei zentrale Neuregelungen
Der Entwurf enthält zwei wichtig Änderungen: Anders als bisher müssen Steuerhinterzieher bei einer Selbstanzeige künftig sämtliche Konten offen legen, auf denen sie Schwarzgeld gebunkert haben. Sollten später weitere Verstecke entdeckt werden, erlischt die Straffreiheit. Bislang konnte ein Steuersünder, der in der Schweiz aufzufliegen drohte, beim Fiskus beichten, ohne etwa ein weiteres Konto etwa in Liechtenstein nennen zu müssen. "Künftig muss eine Selbstanzeige umfassend alle Hinterziehungssachverhalte, die strafrechtlich noch nicht verjährt sind, enthalten, damit die Rechtsfolge Straffreiheit auch eintritt", stellt das neue Gesetz klar.
Die zweite Verschärfung betrifft den Zeitpunkt, an dem sich ein Steuerhinterzieher beim Finanzamt meldet. Bisher galt: Erst wenn ein Betriebsprüfer bei einem Unternehmen vor der Tür steht, ist es zu spät für eine Selbstanzeige. In der Regel hatten die Betroffenen dadurch lange Bedenkzeit, da sich Betriebsprüfer vorher schriftlich ankündigen. Künftig ist eine Selbstanzeige schon nicht mehr möglich, sobald in dem Unternehmen der Brief eingegangen ist.
Dieser Punkt betrifft nicht nur Firmen, sondern auch Spitzenverdiener, schreibt "Welt Online". "Die Neuregelung der Selbstanzeige soll dazu dienen, dass in Zukunft Steuerhinterzieher, die ihre Selbstanzeige nur insoweit erstatten, wie sie eine Aufdeckung fürchten, nicht mehr mit Strafbefreiung belohnt werden", heiße es in dem Gesetz.
In einem Punkt können Steuersünder allerdings aufatmen: Anders als zunächst diskutiert, verzichtet Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble in dem Gesetzentwurf auf einen zusätzlichen Strafzins. In der Union gab es ursprünglich Bestrebungen, dass Steuersünder, die erwischt werden, zusätzlich fünf Prozent Zinsen auf den hinterzogenen Betrag entrichten müssen. Die Regelung war aber auf verfassungsrechtliche Bedenken gestoßen.