Belastungen für Arbeitnehmer Sozialabgaben sollen 2014 kräftig steigen

Karten der Krankenversicherungen: Auch hier steigt die Bemessungsgrenze
Foto: Angelika Warmuth/ dpaBerlin - Auf Arbeitnehmer kommen 2014 deutlich höhere Sozialabgaben zu. Laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" ("SZ") müssen sie - je nach Einkommen - mit zusätzlichen Belastungen von bis zu 251 Euro im Jahr rechnen. Die noch amtierende schwarz-gelbe Bundesregierung wolle am Mittwoch kommender Woche eine entsprechende Verordnung beschließen, berichtet das Blatt. Weil die Unternehmen etwa die Hälfte der Beiträge zahlen, drohen ihnen für jeden Beschäftigten ähnlich hohe Kosten.
Grund für die Anhebung sind die gestiegenen Löhne und Gehälter. Die Höhe, bis zu der Sozialabgaben fällig werden, ist durch die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen gedeckelt. Diese Grenzen sind von der Einkommensentwicklung abhängig und werden jedes Jahr neu berechnet. Steigen also die Einkommen, steigen auch die Bemessungsgrenzen. Der Anstieg wird anhand einer festgelegten Formel berechnet.
Im kommenden Jahr nun werden die Bemessungsgrenzen dem Bericht zufolge kräftig angehoben. So sollen die in Westdeutschland fälligen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung 2014 bis zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5950 Euro erhoben werden, meldet die Zeitung unter Berufung auf die Beschlussvorlage für das Kabinett. Das sind 150 Euro mehr als bislang.
In Ostdeutschland liegt die Bemessungsgrenze darunter, weil dort auch die Einkommen im Durchschnitt geringer sind. Zudem fiel der Lohnanstieg dort kleiner aus. Die Grenze steigt dem Bericht zufolge deshalb nur um 100 auf 5000 Euro des Bruttoeinkommens. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt derzeit bundesweit 18,9 Prozent, der zur Arbeitslosenversicherung drei Prozent.
Auch bei der Kranken- und Pflegeversicherung soll die Bemessungsgrenze steigen - und zwar um 112,50 Euro auf 4050 Euro. Diese Grenze gilt für die gesamte Bundesrepublik. Der Beitragssatz liegt bei der Kranken- und Pflegeversicherung bei 15,5 Prozent, wovon die Arbeitnehmer 8,2 Prozentpunkte zahlen und die Arbeitgeber 7,3 Punkte.
Eine höhere Belastung entstehe laut "SZ" deshalb für alle Arbeitnehmer, die derzeit mehr als 3937,50 Euro brutto im Monat verdienen.