Späte Information über Datenklau Gericht spricht Steuersündern Schadensersatz zu

Burg von Liechtenstein: Banker hätten ihre Kunden früher informieren müssen
Foto: Christian Hartmann/ REUTERSMünchen - Eine frühere Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Fürstenbank LGT muss einem deutschen Steuersünder Entschädigung zahlen, weil sie den Anleger zu spät darüber informiert hat, dass seine Kundendaten und die von mehreren hundert anderen Bundesbürgern gestohlen worden waren. Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, verurteilte der Richter die Rechtsnachfolgerin der LGT Treuhand zu einer Zahlung von 7,3 Millionen Euro.
Gerichtssprecher Uwe Öhri bestätigte die Meldung am Montag gegenüber SPIEGEL ONLINE. Er betonte allerdings, dass das Gericht mit seinem Urteilsspruch dem Ansinnen des Klägers nur zu einen geringen Teil stattgegeben habe. "Bei den 7,3 Millionen Euro handelt es sich um die Summe, die die deutsche Justiz dem Kläger als Bewährungsauflage auferlegt hat", erklärte der Gerichtssprecher. Ursprünglich habe der Kläger die komplette Summe gefordert, die er hinterzogen habe. Das erstinstanzliche Urteil sei überdies noch nicht rechtskräftig, fügte Öhri hinzu.
Datendieb war ein früherer Bankmitarbeiter, der die CD mit den Daten für 4,5 Millionen Euro dem Bundesnachrichtendienst verkauft hatte. Dadurch war vor zwei Jahren unter anderen Post-Chef Klaus Zumwinkel als Steuersünder aufgeflogen. Weil mehrere Bundesbürger ähnliche Klagen planen, sei das Urteil mit Spannung erwartet worden, schreibt die Zeitung.
Die Argumentation der enttarnten Steuersünder ist demnach im Wesentlichen dieselbe: Hätte die LGT Treuhand sie unverzüglich über den Datenklau informiert, hätten sie sich selbst beim deutschen Fiskus anzeigen oder von einer zeitweiligen Amnestie profitieren können. Dadurch wären sie mit geringeren Geldstrafen davongekommen als dies nach ihrer Enttarnung der Fall ist.
Das fürstliche Landgericht in Vaduz bewertete dies dem Bericht zufolge ähnlich und gab dem Kläger Recht. Gegen das Urteil habe die Nachfolgegesellschaft der LGT Treuhand, die Fiduco Treuhand AG, Berufung angekündigt.
Weitere Datensätze auf dem Markt
Nach SPIEGEL-Informationen werden derzeit weit mehr entsprechende Datenpakete angeboten, als bislang bekannt ist. Neben Deutschlands erfolgreichsten Steuerfahndern in Wuppertal prüfen derzeit auch deren Kollegen in Mannheim und München angebotene Datensätze.
In der bayerischen Landeshauptstadt sollen die Steuerbehörden Kunden zweier Banken auf der Spur sein. Dabei handelt es sich offenbar um eine kleine Bank und ein Geldinstitut in . Aus dem Großherzogtum sollen Daten von mehr als tausend deutschen Kunden angeboten worden sein. Die bayerischen Behörden wollen sich dazu nicht äußern und berufen sich auf das Steuergeheimnis.
Das baden-württembergische Finanzministerium bestätigte dagegen, dass Mannheimer Steuerfahnder Unterlagen deutscher Kunden bei Schweizer Banken und Versicherungen prüfen. Die Untersuchungen haben bereits Anfang 2009 begonnen, mit einigen wenigen Datensätzen. Vor kurzem hat der Anbieter nachgelegt. Die Behörden gehen inzwischen von bis zu 2000 betroffenen deutschen Kunden und mutmaßlichen Steuersündern aus.
FDP-Minister gegen Kauf gestohlener Daten
Gegen den Kauf der Daten regt sich allerdings immer massiverer Widerstand in der FDP. Der stellvertretende Ministerpräsident und Justizminister, (FDP), sagte der "Bild am Sonntag": "Grundsätzlich lehne ich den Ankauf von illegal erlangten Daten über Steuersünder ab. Wenn die Baden-Württemberg angebotene CD aus illegaler Quelle stammt, kommt ein Ankauf nicht in Frage. Für solche Dateien darf kein Steuergeld fließen."
Goll warnte seine Partei davor, sich aus Angst vor einem falschen Image auf Deals mit Steuersünderdateien einzulassen. Die große Mehrheit im bürgerlich-liberalen Lager spüre, dass ein Kauf von illegal erworbenen Daten aus rechtsstaatlichen Gründen falsch sei. Aber Bundeskanzlerin Angela Merkel und Finanzminister (beide CDU) wollten nicht als Politiker gelten, die Steuersünder schützen. "Und auch in der FDP haben viele vor diesem Image Angst, weil wir gerade wieder in die Ecke der Klientelpartei gestellt werden", fügte Goll hinzu.
Am Donnerstag hatte Nordrhein-Westfalen die rechtliche Prüfung des umstrittenen Ankaufs einer -CD mit rund 1500 Namen abgeschlossen. Danach machen sich die Behörden nicht strafbar, die gestohlenen Beweismittel sind in Steuer- und Strafverfahren verwertbar. Die NRW-Steuerfahnder können nun mit dem Informanten über den Kauf der Steuer-CD verhandeln. Finanzminister Schäuble hofft, dass der Kauf zügig abgewickelt wird. Bund und Länder wollen das Honorar des Informanten von 2,5 Millionen Euro je zur Hälfte übernehmen.
Das gesamte Ausmaß der jüngsten Steuerdatenaffäre ist nach Angaben der Bundesregierung jedoch noch nicht absehbar. Spekulationen, die gestohlenen Bankdaten könnten einen Steuerbetrug von bis zu 400 Millionen Euro entlarven, seien derzeit noch unseriös, sagte eine Sprecherin Schäubles.