Ausblick 2015 Was vom Gelde übrig bleibt

Mehr Rente, mehr Hartz IV, mehr Mindestlohn: Auf die Deutschen kommt 2015 einiges an sozialen Wohltaten zu. Doch die große Entlastung bleibt aus. Die wichtigsten Änderungen bei Steuern und Sozialversicherung im Überblick.
Einkaufszentrum (in Dresden): "Eine große Entlastung gibt es nicht"

Einkaufszentrum (in Dresden): "Eine große Entlastung gibt es nicht"

Foto: Robert Schlesinger/ dpa

Das neue Jahr bringt keinen Geldsegen im großen Stil. Doch Änderungen wie etwa der flächendeckende Mindestlohn, eine leichte Steuerentlastung, aber auch höhere Beiträge zur Sozialversicherung machen sich im Geldbeutel bemerkbar. "Eine große generelle Entlastung für alle gibt es nicht", betont Mechthild Winkelmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit Blick auf die Neuerungen im kommenden Jahr. "Vieles geschieht automatisch, die große Steuerreform hatten wir natürlich nicht", sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

Von Fall zu Fall gibt es dennoch Grund zur Freude: Auch 2015 wird ein geringer Anstieg der Verbraucherpreise erwartet, sodass sich Verbraucher etwa bei entsprechenden Lohnerhöhungen über mehr Geld im Portemonnaie freuen dürften. Nach einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK ) haben die Bundesbürger im neuen Jahr im Schnitt 572 Euro und damit 2,7 Prozent mehr für den Konsum zur Verfügung haben als 2014. Allerdings gibt es große regionale Unterschiede.

Von 2015 an können Arbeitnehmer mit leichten Steuerentlastungen rechnen. Nach einem Entwurf für den neuen Existenzminimumbericht der Regierung muss der steuerliche Grundfreibetrag für Alleinstehende in zwei Stufen bis 2016 angehoben werden. Die Regierung geht demnach davon aus, dass der Freibetrag im kommenden Jahr von derzeit 8354 Euro auf zunächst 8472 Euro angehoben werden muss. Im Folgejahr wäre eine weitere Erhöhung auf 8652 Euro fällig. Damit hätten Arbeitnehmer etwas mehr Geld, da der Fiskus erst bei Jahreseinkommen über diesem Betrag Steuern abzieht. Auch die Kinderfreibeträge müssen angehoben werden, was zu einer zusätzlichen Entlastung führt.

Auf Gutverdiener kommen aber höhere Beiträge zur Sozialversicherung zu. Das liegt an einer Erhöhung der sogenannten Bemessungsgrenzen, bis zu denen Sozialbeiträge gezahlt werden müssen. So müssen künftig in der allgemeinen Rentenversicherung in Westdeutschland bis zu einem Monatsverdienst von 6050 Euro (zuvor: 5950 Euro) Beiträge entrichtet werden. Im Osten steigt die Obergrenze von bislang 5000 auf nunmehr 5200 Euro. In der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die bundesweit einheitliche Grenze von derzeit 4050 auf 4125 Euro pro Monat (49.500 Euro im Jahr).

Für Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt der allgemeine Satz von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte teilen. Zudem fällt der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Prozent weg. Die Kassen können von ihren Mitgliedern künftig aber einen vom Einkommen abhängigen Zusatzbeitrag verlangen. Sie entscheiden selbst über die Höhe. "Für die Masse der Versicherten dürfte sich wohl unterm Strich wenig ändern", prophezeit Verbraucherschützerin Winkelmann mit Blick auf erste Ankündigungen einzelner Krankenkassen.

In der Pflegeversicherung steigt der Beitragssatz um 0,3 Prozentpunkte. Für Kinderlose liegt er künftig bei 2,6 Prozent, für die übrigen Versicherten bei 2,35 Prozent.

Schätzungsweise rund 3,7 Millionen Beschäftigte des Niedriglohnsektors sollen ab dem neuen Jahr direkt vom allgemeinen, flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde profitieren. Damit soll der Zunahme an Dumpinglöhnen entgegengewirkt werden. Weniger Beschäftigte sollen auf ergänzende Hilfe vom Staat angewiesen sein. Beim Mindestlohn gibt es allerdings Ausnahmen und Übergangsfristen.

Mehr Geld bekommen Hartz-IV-Empfänger: Der Regelsatz für Alleinstehende steigt ab 1. Januar 2015 um acht Euro auf 399 Euro im Monat. Leben zwei Erwachsene in einer "Bedarfsgemeinschaft" zusammen, erhalten sie künftig jeweils 360 Euro pro Person, sieben Euro mehr als 2014.

Die rund 20 Millionen Rentner in Deutschland können Mitte kommenden Jahres mit einer spürbaren Erhöhung ihrer Bezüge rechnen. Die Renten könnten laut offiziellen aktuellen Schätzungen um ein bis zwei Prozent in West- und Ostdeutschland steigen. Damit dürfte die Rentenanpassung über der aktuellen Inflationsrate liegen. Im Osten dürfte die Anpassung aufgrund der günstigeren Lohnentwicklung etwas höher ausfallen als im Westen. Sicherheit gibt es aber erst im Frühjahr.


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dpa
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