Strafzins Länder wollen Steuersündern Denkzettel verpassen

CDs mit Daten von Steuersündern führten zu zahlreichen Selbstanzeigen
Foto: Julian Stratenschulte/ dpaBerlin - Die Länder pochen auf schärfere Regeln im Kampf gegen Steuerbetrüger. Nach dem Willen der Länder-Finanzminister sollen die Hürden für die "strafbefreiende Selbstanzeige" nochmals erhöht werden. Sie sprachen sich am Donnerstag in Berlin mit großer Mehrheit für einen zusätzlichen Strafzins von 5 Prozent im Jahr aus. Dieser Extrazuschlag ist im Regierungsentwurf noch nicht vorgesehen. Auch Unionspolitiker im Bundestag hatten für diese Sanktion plädiert.
Das schwarz-gelbe Bundeskabinett hatte Anfang Dezember einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, um die Regeln für die "strafbefreiende Selbstanzeige" zu verschärfen. Damit soll ein Missbrauch dieses zuletzt massenhaft genutzten Instruments verhindert werden. Auslöser für zahlreiche Selbstanzeigen von Steuerbetrügern waren das Auftauchen mehrerer Daten-CDs mit entsprechenden Angaben.
Nach den Plänen von Bundesfinanzminister (CDU) sollen künftig reuige Steuerhinterzieher straffrei bleiben, wenn sie ihre Schwarzgeld-Geschäfte umfassend offenlegen. Die Teil-Selbstanzeige, mit der sich Betrüger nur scheibchenweise - je nach Entdeckungsrisiko - erklären, soll nicht mehr möglich sein.
Auf einen zusätzlichen Strafzins hat Schäuble in dem Entwurf aber verzichtet. In der Vergangenheit hatte das Ministerium auf Rechtsprobleme verwiesen. Steuerbetrüger kämen damit wie bisher nur mit dem üblichen Nachzahlungszins von sechs Prozent davon. Den müssen auch unbescholtene Steuerzahler - etwa wegen zu geringer Vorauszahlungen - nachträglich an den Fiskus entrichten.
Der baden-württembergische Finanzminister Willi Stächele (CDU) sagte hingegen, die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige müssten spürbar verschärft werden. Der bisherige Gesetzentwurf der Bundesregierung sei unzureichend. Ein Strafzuschlag sei auch deshalb angemessen, um die Verursacher an den erheblichen Verwaltungskosten im Zuge von Selbstanzeigen zu beteiligen.
Das Finanzministerium hatte zuletzt argumentiert, der Gesetzentwurf beinhalte nur strafrechtliche Aspekte. Die Länder müssten hier nicht zustimmen. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass im weiteren Verfahren auch steuerrechtliche Aspekte "einverhandelt" werden. Bei Steuerrechtsfragen müsste der zustimmen.