Streik von Mini-Gewerkschaften Nahles verschärft Gesetzentwurf

Ein neues Gesetz soll übermäßige Streiks kleiner Gewerkschaften eindämmen - nun hat Arbeitsministerin Nahles den entsprechenden Entwurf offenbar verschärft. Laut einem Agenturbericht könnten Gerichte leichter intervenieren.
Arbeitsministerin Nahles: Umstrittener Gesetzentwurf

Arbeitsministerin Nahles: Umstrittener Gesetzentwurf

Foto: Rainer Jensen/ dpa

Berlin - Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat ihren umstrittenen Gesetzentwurf zur Tarifeinheit leicht verschärft. Neu eingefügt wurde nach Angaben der Nachrichtenagentur Reuters ein Absatz, in dem ausdrücklich auf die Befriedungsfunktion eines Tarifvertrags hingewiesen wird. Dies könnte eine Rolle spielen, wenn Gerichte darüber zu entscheiden haben, ob der Aufruf einer Minderheitsgewerkschaft zum Arbeitskampf verhältnismäßig ist, wenn es bereits einen Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft im selben Betrieb gibt.

"Zur Sicherung der Schutzfunktion, Verteilungsfunktion, Befriedungsfunktion sowie Ordnungsfunktion von Rechtsnormen des Tarifvertrages werden Tarifkollisionen im Betrieb vermieden", heißt es demnach nun im Gesetzentwurf. Das Kabinett soll den Gesetzentwurf am 3. Dezember billigen.

Mit dem Gesetzentwurf hatte Nahles Berufsgewerkschaften wie die Gewerkschaft der Lokführer (GDL), die Pilotenvereinigung Cockpit oder den Deutschen Beamtenbund auf die Barrikaden gebracht. Wenn sich zwei Gewerkschaften in einem Betrieb um die Zuständigkeit für dieselbe Beschäftigtengruppe streiten, soll laut Gesetzesentwurf letztlich der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in dem Betrieb gelten. Deren Mitglieder unterliegen dann der Friedenspflicht: Sie dürfen während der Laufzeit des Tarifvertrags keinen Arbeitskampf führen. In der Praxis soll laut dem Entwurf das dann auch kleinere Gewerkschaften binden. Die Entscheidung darüber im Streitfall wird im Gesetzentwurf an die Arbeitsgerichte verwiesen.

Die Berufsgewerkschaften sehen darin einen Verstoß gegen die im Grundgesetz geschützte Koalitionsfreiheit. Cockpit hat bereits den Gang vor das Bundesverfassungsgericht angekündigt.

ssu/Reuters

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