Umstrittener Deal Daten-Poker in der Grauzone

Finanzminister Schäuble: Heikle rechtliche Entscheidung
Foto: MARCO-URBAN.DEHamburg - Bundesfinanzminister (CDU) steht vor einer schwierigen Entscheidung. Ein Informant hat der Regierung eine CD mit den Namen von mehr als tausend mutmaßlichen Steuersündern angeboten. Die Daten hat der Mann vermutlich illegal erworben.
Für die CD verlangt er einen stolzen Preis: 2,5 Millionen Euro will er laut "Frankfurter Allgemeiner Zeitung" für die Daten haben. Für den Fiskus soll sich der Kauf trotzdem lohnen: 100 Millionen Euro könne er mit Hilfe der Daten abknöpfen, behauptet der Mann.
Dem klammen Staat dürfte eine solche Finanzspritze nur recht sein. Die Steuereinnahmen in Deutschland sind 2009 regelrecht eingebrochen. Rund 485 Milliarden Euro flossen an Bund, Länder und Gemeinden - 30 Milliarden Euro weniger als noch im Vorjahr. Doch der politische Preis für den heiklen Datenkauf wäre hoch: Es geht um die Integrität des deutschen Rechtsstaats, um die Frage, ob man mit mutmaßlichen Verbrechern kooperieren darf und sollte, um andere Verbrechen aufzudecken.
Entsprechend spaltet der Fall die Republik. Mit Dieben "sollte sich der Staat nicht gemeinmachen", erklärte Unionsfraktionschef Volker Kauder. SPD, Grüne und Linke glauben dagegen, der Staat dürfe die Millionenchance nicht verpassen. Auch Rechtsexperten halten den Vorschlag für sehr heikel. Die möglichen Multimillioneneinnahmen rechtfertigten noch lange nicht den Kauf illegal erworbener Daten, sagt Finanzverfassungsrechtler Helmut Siekmann von der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität. Auch der Staat müsse sich an Recht und Gesetz halten. "Das unterscheidet ihn von einer Räuberbande. Andernfalls könnte er auch beliebig erpressen und Gewalt anwenden, um seine Ziele zu verwirklichen."
Die endgültige Entscheidung liegt nun bei Schäuble. Und der hat angedeutet, die CD möglicherweise zu kaufen - nach eingehender Prüfung der rechtlichen Lage. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) drückt dagegen aufs Tempo: Sie sagt, der Staat solle alles tun, um die CD zu bekommen.
Ein Schnellschuss aber wäre riskant. Die Regierung begäbe sich auf rechtlich gefährliches Terrain - schon zum zweiten Mal binnen zwei Jahren.
"Juristisches Minenfeld"
In der Liechtensteiner Steueraffäre 2008 hatte der Bundesnachrichtendienst Heinrich Kieber, einem Ex-Angestellten der Liechtensteiner LGT-Gruppe, geklaute Bankdaten für 4,6 Millionen Euro abgekauft. Das Material soll Informationen über Geldanlagen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro umfasst haben ( lesen Sie die umfassende SPIEGEL-Geschichte dazu hier ). Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen, denn die Ermittler planten seine Dramaturgie geschickt. Sie starteten ihren Schlag gegen deutsche Steuersünder am Valentinstag 2008 mit einer Razzia gegen den damaligen Post-Chef Klaus Zumwinkel - dann rieten sie anderen Steuersündern, sich freiwillig beim Fiskus zu melden.
Der Plan ging auf: Zumwinkel wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von einer Million Euro verurteilt - Hunderte weitere Steuersünder zahlten freiwillig ihre Abgaben nach. Der damalige Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) nannte den fragwürdigen DVD-Erwerb seinerzeit "das Geschäft meines Lebens".
Nach Meinung von Rechtsexperten hätte die Aktion aber auch gehörig schieflaufen können. "Es gab erhebliche juristische Bedenken gegen den Vorstoß", erinnert sich Siekmann. "Es war wohl das Kalkül der Bundesregierung, dass niemand klagen würde." Die Annahme war, dass kein Steuerhinterzieher die Aktion in endlosen Prozessen bis zum Bundesverfassungsgericht ausfechtet. Tatsächlich hat das bislang niemand getan, vermutlich aus Bedenken, monatelang am Pranger zu stehen.
Rechtliche Sicherheit sieht anders aus: "Eine eindeutige Rechtslage gibt es nicht", sagt Karsten Randt, Experte für Steuerfahndungen und Steuerstrafrecht bei der Kanzlei Flick, Gocke und Schaumburg. "Die Regierung läuft geradewegs in ein juristisches Minenfeld."
Darf der Staat illegal erworbene Daten kaufen?
Zwei Kernfragen stellen sich nach Ansicht der Rechtsexperten: Darf der Staat illegal erworbene Daten kaufen? Und dürfen illegal beschaffte Steuerdaten vor Gericht verwertet werden?
Der Kauf illegaler Ware ist laut Randt ein schwerer Verstoß gegen den Rechtsstaat. "Die Regierung läuft Gefahr, die Strafprozessordnung und damit die Unschuldsvermutung auszuhebeln", sagt er. Demnach darf der Staat selbst nur gegen Verdächtige vorgehen, sofern ein begründeter Anfangsverdacht besteht. "Kauft der Staat nun illegale Daten, umgeht er diese grundsätzliche Regelung", sagt Randt. "Er schafft so bedenkliche Anreize für Privatermittler, dem Staat dort zuzuarbeiten, wo er selbst nicht aktiv werden darf."
Welchen Wert haben die Steuerdaten vor Gericht?
Selbst wenn der Kauf illegaler Steuerdaten gerechtfertigt sein könnte, müssten die erworbenen Informationen erst noch als Beweis vor Gericht zugelassen werden. Ob das zulässig wäre, ist bislang noch nie geklärt worden. "Es ist nicht einmal klar, ob Informationen aus Ermittlungen, die durch illegal beschaffte Daten erst ermöglicht wurden, vor Gericht verwertbar wären", sagt Randt.
Die Chance, dass die CD als Beweis taugt, ist allerdings nicht schlecht. "Durch Bürger erlangte Beweise sind nach überwiegender Ansicht im Strafprozess grundsätzlich verwertbar", sagt Tonio Walter, Wirtschaftsstrafrechtler an der Universität Regensburg. Das gelte oft sogar dann, wenn sie "deliktisch erlangt wurden". Verboten sei ihre Verwendung nur, wenn...
- der Bürger durch den Staat instrumentalisiert wurde, zum Beispiel dazu aufgefordert wurde, eine Straftat zu begehen;
- es sich um Informationen aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung handelt;
- die Menschenwürde verletzt wurde, beispielsweise wenn ein Geständnis durch Folter erlangt wurde.
"Die angebotene CD erfüllt keine dieser Ausnahmen, daher dürfte ein Strafgericht sie als Beweismaterial nutzen", so Walters Fazit.
Fragwürdige Selbstanzeigeregelung
Die Gefahr eines Verwertungsverbots ist also eher gering. Doch Randt sieht noch ein anderes Problem: Als Kostprobe haben die Steuerfahnder von dem Informanten fünf Datensätze vorab erhalten - den betroffenen Personen will die Regierung nicht mehr die Möglichkeit einräumen, sich selbst anzuzeigen und so einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen. "Rechtlich gibt es dafür keine Grundlage", sagt Randt. Die Rahmenbedingungen für eine Selbstanzeige seien zuletzt in den siebziger Jahren vor dem Oberlandesgericht in Bayern geregelt worden.
Laut diesem Urteil müssen Steuerhinterzieher objektiv die Möglichkeit gehabt haben, sich darüber zu informieren, dass ihre Tat entdeckt worden ist. Erst dann ist die Option, sich selbst anzuzeigen, nicht mehr zulässig. Die bloße Information, dass eine CD mit Steuerdaten einer bestimmten Bank oder Stiftung im Umlauf ist, reiche dazu nicht aus, sagt Randt.
Dies habe bereits bei den Ermittlungen gegen Deutsche, die ihr Geld an der Steuer vorbei in Liechtensteiner Stiftungen gesteckt hatten, für Streit gesorgt. Die Staatsanwaltschaft Bochum hatte seinerzeit bestimmt, dass alle Selbstanzeigen, die nach der Festnahme von Klaus Zumwinkel am 14. Februar 2008 eingereicht wurden, nicht mehr gültig sind. "Nach aktuellem Rechtsstand war das durchaus angreifbar", sagt Randt. "Es hat nur niemand diesen Anspruch vor Gericht geltend gemacht."
Ganz gleich, ob Bundesbehörden nun die CD kaufen oder nicht. Steuersünder werden sich jetzt sehr genau überlegen, ob sie sich selbst anzeigen, um schwereren Strafen zu entgehen.