Anspruch auf Kindergeld Bundesfinanzhof stärkt Rechte von Homo-Paaren

Nach dem Ehegattensplitting jetzt das Kindergeld: Ein Urteil des Bundesfinanzhofs hat die Gleichberechtigung der Homo-Ehe ausgeweitet. Demnach hat eine lesbische Frau auch für die Kinder ihrer Partnerin Anspruch auf Kindergeld.
Schwules Paar mit Tochter: Voller Anspruch aufs Kindgeld

Schwules Paar mit Tochter: Voller Anspruch aufs Kindgeld

Foto: Michael Löwa/ dpa

München - Die Drei ist beim Kindergeld eine wichtige Zahl. Denn ab dem dritten Kind steigt die staatliche Leistung von 184 auf 190 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind beträgt sie sogar 215 Euro monatlich. Und diese Regelung gilt auch für homosexuelle Paare, entschied nun der Bundesfinanzhof (BFH) in München.

Das Gericht reagierte damit über die Klage einer lesbischen Frau, die gemeinsam mit ihren beiden Kindern, ihrer eingetragenen Lebenspartnerin sowie mit deren beiden Kindern in einem Haushalt wohnt. Sie hat nun Anspruch auf Kindergeld auch für die Kinder ihrer eingetragenen Lebenspartnerin ab Dezember 2009.

Die Richter bezogen sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang Juni, wonach eingetragene Lebenspartnerschaften nicht vom Ehegattensplitting ausgeschlossen werden dürften. Das daraufhin geänderte Einkommensteuerrecht müsse nun auch beim Kindergeld angewendet werden. Zur Vermeidung von "Wertungswidersprüchen" müsse dies auch rückwirkend für noch offene Kindergeldverfahren gelten.

Aktenzeichen: VI R 76/12

dab/dpa/AFP
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