Besteuerung Rentner scheitern mit Verfassungsklage
Seit zehn Jahren werden auch auf kleinere Renten Steuern fällig. Drei Ruheständler sahen dadurch den Gleichheitsgrundsatz verletzt, doch das Bundesverfassungsgericht wies ihre Klage zurück.
Senioren in Rostock: Die Besteuerung wird verlagert
Foto: Jens Büttner/ dpaRenten dürften in Deutschland weiterhin besteuert werden. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Klagen mehrerer Rentner gegen die vor zehn Jahren eingeführte Besteuerung der Altersbezüge nicht zur Entscheidung an. Dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss zufolge verstoßen die Regelungen nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.
Hintergrund der Entscheidungen ist das seit 2005 geltende Alterseinkünftegesetz. Bis dahin zahlten nur diejenigen Ruheständler Steuern, die über relativ hohe Bezüge verfügten. Der Großteil blieb unter der Freigrenze.
Zum Jahresbeginn 2005 wurden 50 Prozent einer Rente steuerpflichtig, und zwar sowohl für diejenigen, die damals bereits Rente bezogen, als auch für die Neurentner. Für alle, die ab 2010 in Rente gingen oder gehen, beträgt der Besteuerungsanteil 60 Prozent. Der Freibetrag richtet sich dabei allein nach den Einkünften im Jahr des Rentenbeginns. 2040 sollen Renten und auch Beamtenpensionen dann komplett besteuert werden.
Im Gegenzug können in der Erwerbsphase die Beiträge zur Altersvorsorge von der Steuer abgesetzt werden. Die Neuregelungen waren eingeführt worden, nachdem das Verfassungsgericht 2002 die ungleiche Besteuerung von Renten und Pensionen für verfassungswidrig erklärt hatte.
Die Beschwerdeführer der Ausgangsverfahren - ein ehemaliger Freiberufler und zwei Pensionäre - hatten geltend gemacht, dass ihre bis 2004 geleisteten Rentenbeiträge steuerentlastet waren und nun besteuert würden. Den Verfassungshütern zufolge durfte der Gesetzgeber Renteneinkünfte aus den verschiedenen Basisversorgungen aus Vereinfachungsgründen aber gleich behandeln. Dies verstoße nicht gegen das Gleichheitsgebot.
(Az.: 2 BvR 1066/10)
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