Erreichbarkeit von Mitarbeitern DGB will Handy-Terror verbieten lassen
Berlin - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert von der Bundesregierung klare Regeln zur Erreichbarkeit von Arbeitnehmern. Das Arbeitsschutz-Gesetz müsse durch eine Anti-Stress-Verordnung ergänzt werden, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.
Dem DGB-Index für Gute Arbeit zufolge müssten 60 Prozent der Arbeitnehmer auch in ihrer Freizeit erreichbar sein, 33 Prozent sogar oft oder sehr oft. Die ständige Erreichbarkeit führe zu "erheblichen Problemen für die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für die Wirtschaft selbst", sagte Buntenbach. So sei die Zahl psychischer Erkrankungen in den vergangenen Jahren geradezu explodiert: "Seit 1994 sind die Fehlzeiten aufgrund psychischer Leiden um 80 Prozent gestiegen. Arbeitsbedingte psychische Erkrankungen sind der Hauptgrund für Erwerbsminderung."
Buntenbach forderte "mehr Beratung, Kontrolle und im Zweifel auch Sanktionen für die Arbeitgeber". Nur so könne sich die Erkenntnis flächendeckend durchsetzen, dass Unternehmen die Gesundheit der Beschäftigten besser schützen müssen. "Wohlklingende Appelle" der Bundesarbeitsministerin reichten dafür aber nicht aus. Eine Anti-Stress-Verordnung müsse deshalb die klaren Regeln definieren, die auch von der Leyen gefordert habe.
Zuvor hatte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen in der "Bild"-Zeitung klare Regeln zum Umgang mit Smartphones, Handys und Computern gefordert. Es müsse festgelegt werden, zu welchen Uhrzeiten ein Mitarbeiter erreichbar sein müsse und wann er dafür einen Ruheausgleich bekomme.
Dazu zähle auch, festzulegen, wann ein Mitarbeiter E-Mails checken müsse und wann es in Ordnung sei, dass er sich später darum kümmere. Die neue Technik stelle kein Problem für die Gesundheit dar, fügte von der Leyen hinzu: "Wir müssen nur lernen, vernünftig damit umzugehen", sagte sie.
Die Arbeitgeber reagierten zurückhaltend auf die Kritik. "Kein Arbeitnehmer ist verpflichtet, mehr zu leisten, als er vertraglich schuldet", sagte ein Sprecher der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Umgekehrt solle Leistungsbereitschaft aber nicht zwangsweise eingeschränkt werden. Von Ausnahmefällen abgesehen seien Mitarbeiter ohnehin grundsätzlich nicht verpflichtet, in der Freizeit für E-Mails, SMS oder Anrufe zur Verfügung zu stehen, hieß es dagegen von der BDA.