Klagen im Abgasskandal Umweltverband greift Betriebserlaubnis von Dieselautos an

Im VW-Abgasskandal hat die Deutsche Umwelthilfe die Betriebserlaubnis von Dieselautos ins Visier genommen - und die Zulassungsstellen in zehn Städten verklagt. Zu dreckige Autos müssten von der Straße.
VW-Dieselmotor Typ EA189

VW-Dieselmotor Typ EA189

Foto: Julian Stratenschulte/ dpa

Im VW-Abgasskandal hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Zulassungsstellen in zehn deutschen Städten auf Entzug der Betriebserlaubnis für bestimmte Diesel-Modelle verklagt. So will der Umweltverband den Druck auf den Autobauer erhöhen - und die abseits des Prüfstands zu dreckigen Autos von der Straße holen.

"Mit den Klagen soll jeweils festgestellt werden, dass den vom Abgasbetrug betroffenen VW-Fahrzeugen der Eurostufe 5, ausgestattet mit einem Motor des Typs EA 189, der Betrieb auf öffentlichen Straßen zu untersagen ist", heißt es in einer Mitteilung der DUH . Diese Autos dürften wegen ihrer angeblich illegalen Abschalteinrichtungen zur Abgasreinigung gar nicht mehr fahren.

Für ihre Klagen hat die DUH zehn Städte mit hoher Stickstoffdioxid-Belastung ausgewählt: Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Mainz, München, Stuttgart und Wiesbaden.

Der vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnete Rückruf von mehr als zwei Millionen Volkswagen, aus denen eine Manipulationssoftware entfernt werden muss, reiche nicht aus, um die Grenzwerte für Stickstoffdioxid in den Städten  einzuhalten. Viele Halter würden wegen Problemen nach der Umrüstung auch den Gang in die Werkstatt scheuen, hieß es. Zudem würden die Autos auch weiterhin deutlich mehr Schadstoffe ausstoßen als erlaubt, teilte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch mit.

Annahme der Klagen durch Verwaltungsgerichte offen

Ob die Verwaltungsgerichte die Klagen annehmen und die Verfahren eröffnen, ist offen. Zuvor hatte die DUH bereits Verwaltungsklage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt auf Entzug der Typzulassung für ein Opel-"Insignia"-Modell wegen zu hoher Abgaswerte eingereicht.

Remo Klinger, der die DUH in den Verfahren als Rechtsanwalt vertritt, ist sich aber bereits sicher: "Mit den jetzt begonnenen Klageverfahren wird erreicht, dass Fahrzeuge, die erhebliche Mengen an Stickoxide ausstoßen und wegen der Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen keine Betriebserlaubnis mehr haben dürfen, aus dem Verkehr gezogen werden." Ausnahmen dürfe es nur für Rettungsdienste oder Handwerker geben.

Im Zuge der etwa in Stuttgart und München diskutierten Fahrverboten für ältere Autos fordert die DUH weitreichende Fahrverbote für fast alle Dieselautos. Lediglich diejenigen Autos, die im regulären Betrieb auch die strengste Abgasnorm Euro 6 einhielten, sollten ausgenommen werden.

apr
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