Was sich 2010 ändert Aus für das Käfig-Ei, mehr Geld für das Kind

Familie beim Schlittschuhlaufen: Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen
Foto: Christof Stache/ AP1. Teil: Geld, Steuern und Abgaben
Erbschaftsteuer: Die für Geschwister und Geschwisterkinder sinkt. Die Sätze in der Steuerklasse II werden von 30 bis 50 Prozent auf 15 bis 43 Prozent abgesenkt. Dadurch werden insbesondere Übertragungen zwischen Geschwistern und Geschwisterkindern entlastet.
Grundfreibeträge: Der Grundfreibetrag wird von bislang 7834 auf 8004 Euro für Alleinstehende und von 15.669 auf 16.009 Euro für Ehepaare angehoben. Nach der bereits 2009 erfolgten Absenkung des Eingangsteuersatzes von 15 auf 14 Prozent und der Anhebung der übrigen Tarifeckwerte um 400 Euro tritt zum 1. Januar 2010 eine weitere Anhebung der Tarifeckwerte um 330 Euro ein.
Kinderfreibetrag: Der jährliche Kinderfreibetrag wird von 6024 auf 7008 Euro angehoben.
Kindergeld: Das steigt pro Kind um monatlich 20 Euro. Für das erste und zweite Kind gibt es ab 2010 je 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro monatlich.
Krankenversicherung/Steuern: Nachdem die Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung zusammen mit den anderen sonstigen Vorsorgeaufwendungen nur begrenzt abzugsfähig waren, sind künftig mindestens die Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung als Sonderausgaben anzusetzen. Die Höchstbeiträge werden künftig auf bis zu 2800 Euro erhöht. Diese Abzugsmöglichkeiten gelten für privat wie auch für gesetzlich Krankenversicherte.
Künstler: Der Abgabesatz der Künstlersozialversicherung wird von 4,4 Prozent auf 3,9 Prozent gesenkt.
Kurzarbeitergeld: Der Bezug von Kurzarbeitergeld wird auf bis zu 18 Monate verlängert. Die Verlängerung gilt für Betriebe, die mit der in 2010 beginnen. Für solche Betriebe, die schon 2009 begonnen haben, gilt eine Bezugsfrist von 24 Monaten. Die für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes zugrunde zu legenden pauschalisierten Nettoentgelte werden zum 1. Januar angepasst. Dann erhält ein Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind 67 Prozent und die übrigen Arbeitnehmer 60 Prozent der sogenannten Nettoentgeltdifferenz in einem Kalendermonat.
Mehrwertsteuer: Für Übernachtungen in Hotels und Pensionen gilt ab Januar nur noch der ermäßigte von sieben Prozent statt des vollen Satzes von 19 Prozent. Ungewiss bleibt, inwieweit die Herbergsbetriebe die Ersparnis an Gäste weitergeben.
Unterhaltszahlungen: Ab 2010 steigen die steuerlich absetzbaren Unterhaltszahlungen. Wer über die Grenze von 13.805 Euro hinaus Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartner übernimmt, kann diese als Sonderausgabe absetzen. Der Empfänger der Versicherungsbeiträge muss diese zwar versteuern, im Gegenzug erkennt das Finanzamt die Beiträge auch beim Zahlungsempfänger steuerlich an. Bei bedürftigen Angehörigen oder Lebensgefährten werden künftig Unterhaltszahlungen bis zur Höhe von 8004 Euro anerkannt. Geleistete Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind zusätzlich als außergewöhnliche Belastung absetzbar.
Unternehmen: Die Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen werden erleichtert. Die Freigrenze bei der Zinsschranke, die den steuerlichen Abzug von Schuldzinsen beschränkt, wird auf drei Millionen Euro erhöht.
Wahl der Steuerklasse: Ab 2010 bieten die Finanzämter eine neue Möglichkeit der steuerlichen Veranlagung für berufstätige Ehepaare: Sie können auf gemeinsamen Antrag hin die Steuerklassenkombination IV-Faktor/IV-Faktor wählen. Der Unterschied zur bisherigen Besteuerung nach Steuerklassen IV/IV besteht darin, dass der Tarif mittels eines individuell ermittelten Faktors berechnet wird und eventuelle Steuerfreibeträge von Beginn an in die Steuerberechnung einfließen. Der Splitting-Vorteil kommt bereits während des Jahres zur Geltung und verschafft dem geringer verdienenden Ehepartner mehr Netto. Außerdem ist eine Steuernachzahlung am Jahresende ausgeschlossen. Das Faktorverfahren muss jährlich neu beantragt werden.
Rente und Versicherungen
Beitragsbemessungsgrenzen: Die Einkommensgrenzen, bis zu denen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und gesetzlichen gezahlt werden müssen, steigen. Für die Rentenversicherung erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze um 100 Euro. In Westdeutschland soll der beitragspflichtige Höchstbetrag dann bei 5500 Euro liegen, in Ostdeutschland bei 4650 Euro. Für die Krankenversicherung gilt eine Grenze von 3750 Euro pro Monat.
Krankenkassen: Nachdem bislang nur Kassen unter Bundesaufsicht insolvenzfähig waren, werden nun auch die Krankenkassen insolvenzfähig, die unter der Aufsicht der Länder stehen. Durch diese Maßnahme soll die Transparenz erhöht werden.
Krankenversicherung: Die allgemeine Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich für Arbeitnehmer von 48.600 Euro im Jahr 2009 auf 49.950 Euro im Jahr 2010.
Pflegeversicherung: Ab 1. Januar werden die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung erneut angehoben. So werden neben dem Pflegegeld auch die ambulanten Pflegesachleistungen, die Kurzzeitpflege, die teilstationäre Tages- und Nachtpflege, die vollstationäre Pflege sowie die Pflegeaufwendungen im Rahmen der sogenannten Verhinderungspflege erhöht.
Riester-Rente: Rentner dürfen staatliche Zulagen für ihre private künftig auch bei einem Umzug ins Ausland behalten. Bisher mussten die Zuschüsse und Steuerersparnisse ans Finanzamt zurückgezahlt werden.
Rürup-Rente: Selbständige und Angestellte, die mit einer Rürup-Rente fürs Alter vorsorgen, dürfen ab Januar nur noch bestimmte zertifizierte Sparverträge abschließen. Die Zertifizierung ist jedoch kein Gütesiegel, sondern garantiert nur die steuerliche Absetzbarkeit.
Unfallversicherung: Arbeitgeber müssen der Unfallversicherung ab dem 1. Januar zwingend die Arbeitsstunden ihrer Beschäftigten melden. Ansonsten werden die Meldungen als fehlerhaft zur Neuerstattung abgewiesen.
Recht
Bankberatung: Zum Schutz vor Falschberatung ihrer Kunden müssen Banken ab Januar Protokolle über Beratungsgespräche anfertigen und vor Vertragsabschluss vorlegen. Die Verjährungsfrist bei Schadenersatzansprüchen wegen Falschberatung verlängert sich von drei auf zehn Jahre.
Erbrecht: Künftig erhält der Erblasser mehr Freiräume, über seinen Nachlass zu bestimmen. Gleichzeitig werden die Gründe für den Entzug des Pflichtteils vereinheitlicht. Die Enterbung wegen "ehrlosen und unsittlichen Lebenswandels" entfällt. Stattdessen soll künftig eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung zur Entziehung des Pflichtteils berechtigen.
Gendiagnostik: Die arbeitsrechtlichen Regelungen des Gendiagnostikgesetzes treten am 1. Februar 2010 in Kraft. Danach sind genetische Untersuchungen am Arbeitsplatz grundsätzlich verboten.
Verkehr, Konsum, Medien
Auto-Untersuchungen: Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) für Autos werden zusammengelegt. Die sechseckige AU-Plakette auf dem vorderen Kennzeichen fällt weg, Nachweis ist künftig die runde HU-Plakette auf dem hinteren Nummernschild.
Ernährung: In Supermärkten gibt es keine Käfig-Eier mehr. Bereits in den vergangenen Monaten hatte der Handel auf den Wunsch der Verbraucher reagiert und zum Großteil auf artgerechte Haltung umgestellt.
Fernsehen: Fernsehzuschauer können ab Januar bei einer Reihe von privaten Sendern das hochauflösende Fernsehen (HDTV) sehen. Sat.1, ProSieben und Kabel 1 wollen die neue Technik zum Jahresanfang einführen, ARD und ZDF folgen Mitte Februar zu Beginn der Olympischen Winterspiele.
Umweltzonen: Die Zahl der Umweltzonen in deutschen Städten steigt ab Januar auf 40. Sieben Kommunen verschärfen ihre Einfahrtverbote: Fahrzeuge mit roter Plakette - auch von außerhalb - dürfen dann nicht mehr in die Zonen fahren. In Berlin und Hannover gilt das Fahrverbot sogar für Autos mit gelber Plakette.