Geplantes Gesetz Nahles will Werkverträge vom Zoll kontrollieren lassen

Erst der Mindestlohn, nun die Werkverträge: Arbeitsministerin Andrea Nahles geht das nächste Großprojekt an. Noch in diesem Jahr soll es ein Gesetz geben, das den Missbrauch von Werkverträgen verhindert.
Will den Missbrauch von Werkverträgen eindämmen: Andrea Nahles

Will den Missbrauch von Werkverträgen eindämmen: Andrea Nahles

Foto: THOMAS PETER/ REUTERS

München - Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will den Missbrauch von Werkverträgen künftig durch verschärfte Kontrollen eindämmen. Dies solle der Zoll übernehmen, kündigte Nahles bei einem Jahresempfang des Deutschen Gewerkschaftsbundes in München an.

Es gebe ganze Branchen, die Werkverträge nutzten, um sittenwidrige Löhne zu zahlen und unhaltbare Zustände für die Mitarbeiter durchzusetzen, sagte Nahles. Da Werkverträge über den Sachmittelhaushalt der Unternehmen liefen, wüssten Betriebsräte teilweise gar nicht Bescheid.

Nahles hatte schon im Juli angekündigt, ein Gesetz für mehr Transparenz und gegen Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen zu erarbeiten. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden. "Wir werden ein Paket machen, das überhaupt erst die Handhabe schafft, den klassischen Werkverträgen zu ihrem Recht zu verhelfen", sagte Nahles.

Bei einem Werkvertrag müssen die Subunternehmen die komplette Organisation der Arbeit übernehmen und auch mit eigenen Führungsleuten vor Ort sein. Der aktuelle Vorstoß von Nahles ist auch vom schwarz-roten Koalitionsvertrag gedeckt. Dort heißt es: "Rechtswidrige Vertragskonstruktionen bei Werkverträgen zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern müssen verhindert werden."

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, dass Supermärkte den Mindestlohn unterlaufen, indem sie Werkverträge mit Subunternehmen schließen, deren Mitarbeiter wiederum die Regale einräumen. Korrekt ist aber, dass der Mindestlohn auch für die Beschäftigten der jeweiligen Subunternehmen gilt. Lediglich Selbstständige dürfen weniger als den Mindestlohn in Rechnung stellen - es ist allerdings unüblich, dass Supermärkte derartige Werkverträge mit ihnen abschließen. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

vet/dpa
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