Wohnungsknappheit Schäuble plant Steuererleichterungen für Neubauten

In vielen Städten mangelt es an Wohnraum, die Flüchtlingskrise verschärft das Problem. Jetzt will Finanzminister Schäuble Neubauten steuerlich fördern - allerdings müssten die Bundesländer mitziehen.
Neubauten (in Stuttgart): Sonderabschreibung für Immobilieninvestoren

Neubauten (in Stuttgart): Sonderabschreibung für Immobilieninvestoren

Foto: Marijan Murat/ dpa

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) plant angesichts der Flüchtlingskrise vorübergehende Steueranreize zur Förderung von preiswertem Wohnungsbau. Vorgesehen ist in den Jahren 2016 bis 2018 eine Sonderabschreibung von bis zu zehn Prozent, um die Wohnungsknappheit in betroffenen Regionen schnell zu beseitigen. Das geht laut Nachrichtenagentur dpa aus einem Schreiben Schäubles an Bauministerin Barbara Hendricks (SPD) hervor.

Bei einer Sonderabschreibung können Investoren bestimmte Kosten steuerlich absetzen. Dies ist ein Anreiz für Investitionen.

Steuerliche Maßnahmen sollten möglichst zielgenau sein, wenig Mitnahmeeffekte erzeugen und wenig Verwaltungsaufwand erfordern, heißt es in dem Papier: "In Anbetracht der sich durch die derzeitige Asyl- und Flüchtlingsproblematik zuspitzenden Wohnraumknappheit und den damit verbundenen Herausforderungen könnte dies mit einer Sonderabschreibung zur Förderung des Mietwohnungsneubaus erreicht werden." Bedingung sei, dass auch die Länder mitziehen.

Mit den Ländern müsse zudem vereinbart werden, dass sie im betreffenden Zeitraum von Erhöhungen der Grunderwerbsteuersätze absehen: "Nur so kann vermieden werden, dass der durch die Sonderabschreibung gewährte steuerliche Vorteil über eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer abgeschöpft wird." Auch müssten für den Mietwohnungsneubau die nötigen Baugrundstücke bereitstehen.

Konkret schlägt Schäuble vor, den Bau neuer Gebäude ausschließlich in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten zu fördern und nur dann, wenn sie zum Wohnen genutzt werden. Begrenzt werden soll die Subvention auf den Baubeginn in den Jahren 2016 bis 2018. Im Jahr des Baubeginns und im darauffolgenden Kalenderjahr soll die Sonderabschreibung jeweils bis zu zehn Prozent der Kosten betragen. Im dritten Kalenderjahr sollen es bis zu neun Prozent sein.

Der Bund hatte bereits beim Flüchtlingsgipfel mit den Ländern zugesagt, die Mittel für den sozialen Wohnungsbau um 500 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro jährlich aufzustocken.

nck/dpa
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