Steuern in Deutschland Geringverdiener sind die Verlierer
Berlin - Zu den Verlierern zählen besonders die Gering- und Durchschnittsverdiener. Ihre Belastung liegt weiterhin auf hohem Niveau, wie eine heute in Berlin und Paris veröffentlichte Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zeigt.
So beliefen sich im vergangenen Jahr in Deutschland Steuern und Sozialabgaben für einen alleinstehenden Durchschnittsverdiener auf 52,2 Prozent der Arbeitskosten. Dies sind 1,1 Prozentpunkte weniger als 2006. Nach Schweden und Island war das der stärkste Rückgang innerhalb der OECD. Nach wie vor aber hat Deutschland die dritthöchste Abgabenlast innerhalb der OECD.
Betrachtet man die Entwicklung seit 2000, so ist auch in diesem Zeitraum die Steuer- und Abgabenlast auf Arbeitseinkommen für fast alle untersuchten Haushaltstypen gesunken. Die Entlastungen sind allerdings sehr unterschiedlich verteilt und konzentrieren sich auf die Bezieher höherer Einkommen.
Entlastungen sehr unterschiedlich verteilt
So hat die Abgabenlast für Gering- und Durchschnittsverdiener trotz deutlich niedrigerer Steuersätze seit 2001 in den vergangen Jahren kaum abgenommen. Gut verdienende Singles haben dagegen deutlich geringere Abzüge als noch im Jahr 2000.
Besonders weit über dem OECD-Mittel liegt in Deutschland die Abgabenlast für Alleinerziehende mit geringem Einkommen (bei zwei Kindern und zwei Dritteln des Durchschnittslohns). Für diesen Personenkreis liegt die Abgabenquote im OECD-Mittel um rund 80 Prozent unter deutschem Niveau.
Hintergrund für diesen großen Unterschied ist, dass viele OECD-Länder diesem Personenkreis umfangreiche staatliche Transfers gewähren. In einigen Ländern führt das dazu, dass der Arbeitnehmer sogar netto mehr in der Tasche hat als der Arbeitgeber brutto zahlt.
Staatseinnahmen aus Steuern und Beiträgen gering
Trotz der hohen Belastungen von durchschnittlichen Arbeitseinkommen sind in Deutschland die Gesamteinnahmen des Staates aus Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen vergleichsweise gering. So lag 2006 der Anteil der Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen bei 35,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und damit unter dem OECD-Schnitt.
Die Steuer- und Sozialabgabenlast auf die Arbeitskosten berechnet sich aus Einkommenssteuer abzüglich Bar-Transfers (zum Beispiel Kindergeld) plus Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Pauschale Absetzungen von der Steuer für Werbungskosten oder Sozialversicherungsbeiträge werden ebenfalls berücksichtigt.
Nicht enthalten in der Berechnung sind positive oder negative Einkünfte aus anderen Einkunftsarten wie etwa Kapital, selbständige Arbeit, Vermietung und Verpachtung. Gleiches gilt für Steuerabschläge, die an bestimmte Voraussetzungen gebunden sind - zum Beispiel für Berufspendler - und Transfers, die ausschließlich für Bezieher geringer Einkommen gezahlt werden, etwa Wohngeld.
mik/AP