Streit beim EU-Gericht Rückschlag für DocMorris im Apothekenkonflikt

Vor dem Europäischen Gerichtshof zeichnet sich überraschend ein Sieg für die deutschen Apotheker ab: Das System deutscher Einzelapotheken kann wohl erhalten bleiben. Für die Internet-Apotheke DocMorris ist das ein herber Rückschlag.

Luxemburg - Es wird wohl auch künftig in Deutschland keine Apothekenketten geben. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Yves Bot hält das Apothekengesetz in Deutschland nämlich für zulässig. Das teilte er in einer Pressemitteilung mit.

Für die Versandapotheke DocMorris, die in Deutschland auch Filialen beitreiben will, ist das ein herber Rückschlag. Hierzulande dürfen bislang nur zugelassene Apotheker bis zu vier regionale Filialen betreiben. Da DocMorris dem Pharma-Konzern Celesio gehört, ist dies dem Unternehmen nach deutschem Recht verwehrt. Die Aussicht auf mehr Wettbewerb im Apothekenmarkt schwindet damit.

Mit seinem Plädoyer gegen den Wettbewerb erstaunte Generalanwalt Bot die meisten Experten. Sie hatten damit gerechnet, dass der Generalanwalt für einen Wegfall des Fremd- und Mehrbesitzverbots plädieren würde. "Es ist schon überraschend, dass die Sicherheit der Versorgung der Patienten im Vergleich zur Einschränkung der Niederlassungsfreiheit so in den Vordergrund gerückt wird", sagte Peter Homberg, ein auf den Pharmamarkt spezialisierte Anwalt der US-Rechtsanwaltkanzlei Jones Day.

Fritz Oesterle, der Vorstandsvorsitzende von Celesio, der Muttergesellschaft von DocMorris, sagte: "Mit dem Schlussantrag sind wir der endgültigen Entscheidung des EuGH ein Stück näher gekommen." Er fügte hinzu: "Für uns wird mit dem Urteil des EuGH endgültig Klarheit über die weitere Entwicklung des deutschen Apothekenmarktes herrschen."

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt begrüßte die Unterstützung des EU-Generalanwalts für das deutsche Apothekenrecht. "Uns kommt es darauf an, dass eine Apotheke nur von einem Apotheker geleitet werden und auch nur im Besitz eines Apothekers sein kann", sagte Schmidt am Dienstag am Rande eines Treffens der EU-Gesundheitsminister in Brüssel. Das Fremdbesitzverbot, das Nicht-Apothekern die Eröffnung einer Apotheke untersagt, müsse bestehen bleiben.

Die Argumentation gehe in die gleiche Richtung wie beim Urteil zu den Krankenhausapotheken in Deutschland, sagte Schmidt. Der Europäische Gerichtshof hatte im September die eingeschränkte Genehmigung für Krankenhausapotheken als zulässig erachtet, weil die Gesundheit der Bevölkerung besonders hoch zu werten sei.

cvk/dpa/Reuters/ddp

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