Streit über Teppich Auktionator verschätzt sich um 7,1991 Millionen Euro

Einer Teppichbesitzerin gingen Millionen durch die Lappen - nun will sie einen Auktionator dafür haftbar machen. Der Experte hatte das Erbstück auf 900 Euro geschätzt, später erzielte der Perserteppich bei einer weiteren Versteigerung 7,2 Millionen Euro. Nun will die Frau nachträglich profitieren.
Teuerster Teppich der Welt (Ausschnitt): Dezentes Blumenmuster

Teuerster Teppich der Welt (Ausschnitt): Dezentes Blumenmuster

Foto: DPA/ Christies

Augsburg - Zunächst freute sich die Teppicherbin aus Bayern noch außerordentlich: 19.000 Euro hatte jemand für den Perserteppich bezahlt, den sie im Oktober 2009 in einem Augsburger Auktionshaus versteigern ließ. Und das, obwohl der Auktionator den scheinbar unspektakulären Perserteppich lediglich auf 900 Euro taxiert hatte. Alles sah nach einem tollen Geschäft für die Frau aus - ein Erlös, rund 21fach höher als der Schätzwert!

Nur wenige Wochen später schlug die Freude der Frau jäh in Entsetzen um. Sie hätte nämlich ein Millionengeschäft machen können. Denn über Umwege landete der Vasenteppich aus dem 17. Jahrhundert, gefertigt in der iranischen Provinz Kerman, bei einem Hamburger Teppichhändler. Von diesem kam er zum bekannten Auktionshaus Christie's nach London - wo er auf mehrere hunderttausend Pfund geschätzt wurde. Bei der Versteigerung brach das Stück dann alle Rekorde: Umgerechnet 7,2 Millionen Euro zahlte jemand dafür - so viel wie noch nie für einen Teppich.

Dieser Spitzenerlös für den nunmehr teuersten Teppich der Welt hat die einstige Besitzerin auf den Plan gerufen. Die Frau aus dem Raum Starnberg klagt gegen den Inhaber des Augsburger Auktionshauses, weil dieser den eigentlichen Wert nicht erkannt habe. Von Mittwoch an muss das Landgericht Augsburg klären, ob der Auktionator für seine Fehleinschätzung und wenigstens einen Teil des entgangenen Gewinns haftbar gemacht werden kann.

"Der erzielte Preis sagt nichts über den Wert des Teppichs aus", sagte der Anwalt des Auktionators. Bei Auktionen komme es häufig vor, dass ein Objekt das Vielfache des erwarteten Preises bringe. Der Streitwert wurde zunächst auf 350.000 Euro festgelegt - falls die Teilklage Erfolg hat, ist mit einem weiteren Prozess vor dem Oberlandesgericht München zu rechnen.

fdi/dpa/dapd
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