Strom und Gas Netzbetreiber müssen mit sinkenden Renditen rechnen

Durch den Eigenkapitalzins reguliert die Bundesnetzagentur, welche Gebühren für Stromleitungen verlangt werden dürfen. Einem Medienbericht zufolge soll er sinken, die offizielle Entscheidung steht aber noch aus.
Stromleitungen: Hunderte Netzbetreiber betroffen

Stromleitungen: Hunderte Netzbetreiber betroffen

Foto: Jochen Tack / imago images

Betreibern von Strom- und Gasnetzen droht einem Medienbericht zufolge eine deutliche Senkung des Eigenkapitalzinses. Wie das »Handelsblatt« berichtet , wolle die Bundesnetzagentur den Satz von derzeit 6,9 Prozent auf 4,59 Prozent kürzen. Die Absenkung würde Hunderte Netzbetreiber betreffen, darunter auch börsennotierte Unternehmen wie E.on.

Die Bundesnetzagentur selbst kündigte später an, die Gutachten zur Bestimmung des Zinssatzes erst im Juli zu veröffentlichen und dem Markt Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. »Eine Entscheidung zur Höhe des Eigenkapitalzinssatzes und insbesondere des sogenannten Wagniszuschlags ist noch nicht gefallen«, hieß es von der Bonner Behörde. Für Verbraucher könnte eine Senkung der Zinsen entlastend wirken, da die Kosten über die Netzentgelte auf sie abgewälzt werden.

E.on hält die in Aussicht stehende Senkung für ungerechtfertigt. »Wenn wir die Energiewende schaffen und dabei Schlüsselindustrien in Deutschland halten oder sogar neue ansiedeln möchten, ist auch der Netzausbau ein wichtiger Faktor«, sagte Konzernvorstand Thomas König dem »Handelsblatt«. Und dieser Netzausbau müsse ausreichend vergütet werden, fügte ein E.on-Sprecher hinzu. »95 Prozent der erneuerbaren Energien geht in die Verteilnetze. Das ist auch bei uns der Fall.«

Behörde reguliert Gebühren für Leitungsnutzung

In Deutschland bestimmt die Bundesnetzagentur, wie viel Geld ein Energiekonzern mit seinen Stromleitungen verdienen darf. Durch den Eigenkapitalzins reguliert die Behörde, welche Gebühren die Betreiber für die Nutzung ihrer Leitungen von Stromlieferanten verlangen dürfen. Ansonsten, fürchten unter anderem Verbraucherschützer, könnten die Betreiber, die selbst auch als Lieferanten auftreten, andere Unternehmen aus dem Markt drängen und die Preise steigen.

Die Eigenkapitalzinssätze werden immer für fünf Jahre von der Bundesnetzagentur festgelegt. Im Jahr 2016 hatte die Behörde den Eigenkapitalzins bereits von 9,05 Prozent auf rund 6,9 Prozent gesenkt. Netzbetreiber hatten dagegen geklagt, der Bundesgerichtshof (BGH) entschied aber, dass die Senkung rechtmäßig war. Die Stromnetze gehören zu den Geschäftsfeldern, die den Betreibern die höchsten Renditen einbringen.

hba/Reuters
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