Resistente Keime Tierschutzverbände wollen Verbot von Reserveantibiotika

Geflügelmastbetrieb in Brandenburg
Foto: Patrick Pleul/ picture alliance / dpaUmwelt- und Tierschutzverbände fordern, bei der geplanten Neufassung des Tierarzneimittelgesetzes Reserveantibiotika in Ställen zu verbieten. Die Notmedikamente, in der Humanmedizin als letzte Möglichkeit gegen resistente Bakterien eingesetzt, werden in der Tierhaltung immer häufiger verabreicht, da herkömmliche Antibiotika oft nicht mehr wirken. Wo viele Antibiotika eingesetzt werden, steigt jedoch die Belastung mit resistenten Keimen , die auf den Menschen übertragen werden können – etwa bei der Zubereitung von Fleisch.
Ein Gutachten der Hamburger Kanzlei Günther, das im Auftrag der »Ärzte gegen Massentierhaltung« erstellt wurde, kommt nun zu dem Schluss, die verfassungsrechtliche Schutzpflicht des Staates für die körperliche Unversehrtheit der Bürger verpflichte die Bundesregierung, Reserveantibiotika in der Tierhaltung zu verbieten.
Besonders inflationär würden die Notmittel mit einem Anteil von 40 Prozent aller Antibiotika in der Geflügelmast eingesetzt, so Reinhild Benning von der am Gutachten beteiligten Deutschen Umwelthilfe (DUH). Zwar sieht das EU-Tierarzneimittelrecht vor, dass sich Mitgliedstaaten mit einem Verbot der Reserveantibiotika in der Tierhaltung vor Resistenzen schützen dürfen. Institutionen wie die Bundesärztekammer und die Weltgesundheitsorganisation fordern zudem ein Vorbehalt der Notmedikamente für den humanen Gebrauch und das Robert Koch-Institut (RKI) wertete Antibiotikaresistenzen als »eine der größten Herausforderungen für die globale Gesundheit«. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein neues Tierarzneimittelgesetz, kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner, lasse ein Verbot der Notmittel dennoch »sträflich« außen vor. Es sei »unerträglich, dass die menschliche Gesundheit den Profiten von Fleisch- und Pharmaindustrie untergeordnet wird«.

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