Urteil gegen Ex-MDR-Unterhaltungschef Udo Foht legt trotz Geständnis Revision ein

Wegen Betrugs und Bestechlichkeit wurde Ex-MDR-Hierarch Udo Foht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Nun wehrt er sich unerwartet.
Ex-MDR-Unterhaltungschef Udo Foht im Landgericht Leipzig

Ex-MDR-Unterhaltungschef Udo Foht im Landgericht Leipzig

Foto: Hendrik Schmidt / dpa

Es ging um Geldgeber aus dem Showbusiness und einen Vermögensschaden in Höhe von 314.000 Euro: Vor zehn Tagen hatte das Landgericht Leipzig den Ex-MDR-Unterhaltungschef Udo Foht wegen Betrugs und Bestechlichkeit schuldig gesprochen.

Foht selbst hatte im Prozess gestanden, dass er bis zu seiner Entlassung 2011 immer wieder bei TV-Produzenten und Musikmanagern um Darlehen gebeten hatte – im Wissen, dass er die zumeist fünfstelligen Summen nicht pünktlich würde zurückzahlen können.

Umso überraschender ist, dass Foht nun offenbar Revision gegen das Urteil eingelegt hat. Das Landgericht Leipzig bestätigte einen entsprechenden Bericht der »Sächsischen Zeitung« – konnte aber nichts zu den Gründen mitteilen.

Eine Revision muss binnen einer Woche nach einem Urteil eingelegt, aber zunächst nicht näher erklärt werden.

Glaubhaftes Geständnis

Dass sich Foht gegen den Richterspruch wehrt, ist insofern erstaunlich, als dem Urteil eine Verständigung aller Beteiligten zugrunde lag.

Schon zu Beginn des Prozesses im vorigen September war Foht eine milde Strafhöhe in Aussicht gestellt worden, wenn er ein glaubhaftes Geständnis ablegt. Das Urteil bewegte sich im Rahmen dieses Deals. Foht wurde zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt.

Foht hatte stets erklärt, die finanziellen Mittel benötigt zu haben, um Sendungen für den MDR umsetzen zu können.

rai/dpa
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