Papiermüll Umwelthilfe will Briefkasten-Werbung ohne ausdrücklichen Wunsch verbieten

»Bitte keine Werbung einwerfen«: Die Deutsche Umwelthilfe will mit einer Petition dafür sorgen, dass Prospekte nur noch im Briefkasten von Menschen landen, die das ausdrücklich wollen.
Voller Briefkasten: 1,1 Millionen Tonnen Werbemüll

Voller Briefkasten: 1,1 Millionen Tonnen Werbemüll

Foto: Oliver Berg/ dpa

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will mit einer Petition erreichen, dass Werbeprospekte nur noch in Briefkästen von Menschen landen, die sie auch ausdrücklich haben wollen. Am Freitag werden die gemeinsam mit der Initiative »Letzte Werbung« gesammelten rund 96.000 Unterschriften dem Bundesjustizministerium in Berlin übergeben.

Bislang muss über einen Aufkleber wie »Stopp – keine Werbung!« deutlich gemacht werden, dass man keine Prospekte wünscht. Und selbst an diese Bitte hält sich laut DUH-Abfallexperte Thomas Fischer vor allem in Großstädten oft nicht jeder. »Wir sehen, dass es nicht funktioniert. Deshalb müssen wir es umdrehen«, sagt er. Nur in Briefkästen mit Aufklebern wie »Werbung – ja bitte« soll künftig noch Werbung wandern – so die Forderung ans Justizministerium.

So müsste weniger Werbung produziert, klimabelastend verteilt und entsorgt werden, rechnet Fischer vor. In Amsterdam sei 2018 ein solches System eingeführt worden. Nur rund 30 Prozent der Haushalte entschieden sich dort laut Fischer aktiv für die Werbung. 6000 Tonnen Papier seien so pro Jahr gespart worden.

Pro Jahr werden seinen Angaben nach in Deutschland derzeit 28 Milliarden Werbeprospekte gedruckt, es entstehen rund 1,1 Millionen Tonnen Müll – »in diesem Bereich wird ohne Ende gesündigt«.

Das Justizministerium geht davon aus, dass sich auch hierzulande nur wenige Bürger für Werbung entscheiden würden. Das hätte den Vorteil, dass Abfälle vermieden werden könnten, teilte eine Sprecherin mit. Wenn kommerzielle Postwurfwerbung nur mit Einwilligung zulässig wäre, würde dies aber die unternehmerische Freiheit beschränken. »Ob die Belange des Persönlichkeits- und Umweltschutzes einen solchen Eingriff rechtfertigen könnten, wirft eine Reihe von Abwägungsfragen auf«, teilte die Sprecherin mit.

Hinzu komme das hohe Gut der Pressefreiheit, wenn lokale Anzeigenblätter auch einen redaktionellen Teil enthielten. Da bei der derzeitigen Regelung ohne großen Aufwand Schutz vor unerwünschter Werbung garantiert sei, sei derzeit keine Änderung geplant.

DUH-Abfallexperte Fischer sagte, Gratiszeitungen wären nicht betroffen. Es gehe vielmehr um Anzeigen von Baumarktketten, Drogerien oder Textilhandel. »Da müssen wir ran, das ist der ganz große Batzen«, sagte er. Auch könne der Gesetzgeber Ausnahmebestände definieren, damit Gemeinnütziges oder Wahlwerbung weiter ankommen

dpa/mic
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