Urteil der WTO EU-Subventionen für Airbus sind illegal

Airbus A380
Foto: Regis Duvignau/ REUTERSDie Welthandelsorganisation WTO hat in dem langjährigen Streit über Subventionen in der Luftfahrtindustrie zugunsten der USA geurteilt: Die EU sei der Forderung nicht nachgekommen, alle entsprechenden Beihilfen einzustellen, befand die WTO. Sie verwies dabei auf staatliche Unterstützung für die Modelle A380 und A350.
Unmittelbar danach brachten die USA Strafmaßnahmen ins Gespräch. "Wenn die EU nicht endlich aufhört, die Regeln zu brechen und US-Interessen zu verletzen, werden die USA voranschreiten und Gegenmaßnahmen auf EU-Produkte erlassen müssen", heißt es in einer Mitteilung des US-Handelsbeauftragten Robert Lighthizer.
Der Fall zieht sich seit 14 Jahren durch alle Instanzen der WTO, die aktuelle Entscheidung ist jedoch nicht weiter anfechtbar. Es geht dabei um Anschubfinanzierungen verschiedener EU-Regierungen - auch der deutschen - für die Produktion bei Airbus. Umgekehrt hat die EU ihrerseits die USA wegen illegaler Subventionen für Boeing ebenfalls verklagt. In dem Fall steht ein abschließendes Urteil noch aus.
Boeing begrüßte das Urteil der WTO. Durch die Entscheidung sei die US-Regierung autorisiert worden, als Entschädigung milliardenschwere Vergeltungszölle auf Importe aus der EU zu erheben. Der amerikanische Flugzeugbauer interpretiert das WTO-Urteil so, dass die Europäische Union sich über mehrere vorherige Anordnungen hinweggesetzt und mehr als 22 Milliarden Dollar an illegalen Subventionen an Airbus vergeben habe.
Alle sehen sich als Sieger
Doch auch Airbus wertet das Urteil als "wichtigen juristischen Erfolg". Es seien nur "wenige Anpassungen" bei rückzahlbaren EU-Darlehen für Entwicklungskosten nötig. Airbus werde alles Notwendige tun, um etwaige Fehler zu korrigieren. Konzernchef Tom Enders verwies zudem auf die EU-Beschwerden gegen US-Beihilfen für Boeing, über die voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte entschieden werde.
"Wir erwarten, dass er hart mit der Subventionspolitik von Boeing ins Gericht gehen wird, und dann werden wir sehen, wie es unter dem Strich aussieht", so Enders. Daher dürften auch die möglichen US-Sanktionen "im Vergleich zu dem, was wir im europäischen Vorgehen gegen Boeing erwarten, nur gering ausfallen".
Und auch die EU-Kommission begrüßte die Entscheidung. Diese widerlege "die meisten Behauptungen der USA, wonach die EU die WTO-Feststellungen missachtet habe", teilte Handelskommissarin Cecilia Malmström mit. "Die EU wird nun schnell handeln, um sicherzustellen, dass sie die endgültige Entscheidung der WTO in diesem Fall akribisch beachtet."
Gegenseitige Vorwürfe der Wettbewerbsverzerrung
In der konkreten Entscheidung ging es um die Frage, ob die EU ein Urteil aus dem Jahr 2011 umgesetzt hat. Damals hatte das höchste WTO-Schiedsgericht der Klage der USA in letzter Instanz teilweise stattgegeben und Empfehlungen ausgesprochen, damit die EU beanstandete Subventionen für Airbus entfernt. Dies ist laut dem Urteil der WTO nicht geschehen.
"Die EU hat die Empfehlungen und Urteile des Streitschlichtungsausschusses nicht umgesetzt, denn die zugrunde liegenden Subventionen haben weiter existiert und negative Konsequenzen (für die Gegenseite) gehabt", heißt es in dem aktuellen WTO-Urteil.
Seit Jahrzehnten liefern sich der europäische Airbus-Konzern und der US-Flugzeugbauer Boeing einen erbitterten Konkurrenzkampf. Die USA und die EU werfen sich dabei gegenseitig Wettbewerbsverzerrung vor. Seit 14 Jahren laufen entsprechende Verfahren vor der WTO, in denen es um staatliche Subventionen und Steuervergünstigungen geht.
WTO kann Umsetzung kaum erzwingen
Beide Seiten haben ihre Klagen und Proteste jeweils durch sämtliche Instanzen gezogen. Und in beiden Fällen sind die jeweiligen Maßnahmen zugunsten von Airbus als auch von Boeing als illegale Subventionen beurteilt worden. Allerdings sehen die WTO-Regularien nicht vor, dass diese bereits geleisteten Staatshilfen zurückgezahlt werden müssten, wie das etwa bei derartigen Entscheidungen der EU-Kommission der Fall ist. Stattdessen geht es der WTO vielmehr darum, den Schaden auszugleichen, den die andere Seite durch Wettbewerbsverzerrungen erlitten haben könnte.
Zudem enthalten die Entscheide der WTO jeweils sogenannte Empfehlungen, wie die beklagte Seite ihre Maßnahmen in Einklang mit den WTO-Bestimmungen bringen könnte. Allerdings hat die WTO kaum Möglichkeiten, die Umsetzung dieser Empfehlungen zu erzwingen. So kann sie selbst etwa keine harten Sanktionen verhängen.
Darüber hinaus ist auch nach einem Urteil erfahrungsgemäß meist umstritten, ob die Empfehlungen umgesetzt wurden. Die unterlegene Seite vermeldet dies zwar stets; wie das aktuelle Urteil aber zeigt, gibt es dabei reichlich Interpretationsspielraum.
Eigentlich sind sich sowohl die USA als auch die EU einig, dass der Disput nicht durch die Schiedsgerichte der WTO beendet werden kann, sondern nur durch eine Verhandlungslösung. Experten plädieren für einen Vertrag, in dem beide Seiten die zulässige Unterstützung für ihre jeweiligen Luftfahrtindustrien aushandeln. So etwas gab es in den Neunzigerjahren, doch der Vertrag wurde von den USA gekündigt.