Einigung der Familienstämme Aldi-Erben wollen jahrelangen Machtkampf beenden

Frau mit Aldi-Einkaufskorb: Neue Struktur soll den Familienfrieden sichern
Foto:Rolf Vennenbernd / dpa
Jahrelang hatten die Erben des Discounter-Imperiums Aldi Nord um Macht und um Geld gestritten, auch vor Gericht. Nun wollen die beiden Familienstämme den Konflikt mit einer Vereinbarung beenden. Unter Beteiligung der Familienstiftungen habe man sich auf die Beilegung der Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten geeinigt, heißt es in einer Unternehmensmitteilung .
Die Unternehmensgruppe Aldi Nord soll demnach in den nächsten Monaten neu organisiert werden und unter einer einheitlichen Holding-Gesellschaft in der Form einer Stiftung & Co. KG zusammengefasst werden. Dies sei der Wille der Familienstämme und der Stiftungen.
Holding soll paritätisch ausgestaltet sein
Bislang stehen hinter den Geschicken der Unternehmensgruppe drei Familienstiftungen mit Sitz im schleswig-holsteinischen Nortorf, in denen die Familien auch diskret ihr Vermögen parken: die Lukas-, die Markus- und die Jakobusstiftung. Weitreichende Unternehmensentscheidungen bedürfen der Zustimmung aller drei Stiftungen, zuletzt gab es Zoff über Einfluss in diesen Stiftungen und über Auszahlungen, insbesondere aus der Jakobusstiftung an die Erben.
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hatte 2017 eine Satzungsänderung in der Jakobusstiftung für rechtens erklärt, mit der Berthold Albrecht kurz vor seinem Tod den Einfluss seiner Kinder auf die Geschicke des Discounters beschränkt hatte. Im Stiftungsvorstand sollen demnach nur zwei Familienmitglieder vertreten sein. Hinzu kommen sollen eine Person aus dem Verwaltungsrat der Unternehmensgruppe Aldi Nord und ein Anwalt aus dem Umfeld des Unternehmens. Die Familie wehrte sich jedoch dagegen.
Mit diesem Machtkampf soll durch die neue Struktur nun Schluss sein. Die neue Holding-Gesellschaft solle je zur Hälfte den Familienstiftungen des Familienstamms Theo Albrecht und des Familienstamms Berthold Albrecht gehören, teilte das Unternehmen mit. Der Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung der Holding sei gleichberechtigt und paritätisch zwischen den Familienstämmen ausgestaltet.
Damit die neue Konzern- und Stiftungsstruktur umgesetzt werden kann, bedarf es laut Unternehmen noch einer Abstimmung mit den Steuerbehörden und der Zustimmung der Stiftungsaufsicht der beteiligten Familienstiftungen.