Klage einer Kundin Aldi gibt im Streit um ranzige Butter nach

Zwei Päckchen verdorbene Aldi-Butter sollten das Amtsgericht Neumünster beschäftigen - eine Kundin hatte den Discounter auf die Herausgabe von Laboranalysen verklagt. Nun knickt der Konzern ein und gibt das Ergebnis bekannt.
Aldi-Einkaufswagen in Schwerin: Jahrelanger Streit wegen ranziger Butter

Aldi-Einkaufswagen in Schwerin: Jahrelanger Streit wegen ranziger Butter

Foto: Jens Büttner/ dpa

Essen/Neumünster - Nach der Musterklage einer Verbraucherin lenkt Aldi Nord ein: Um offenbar keine Blamage vor Gericht zu riskieren, hat der Discounter Laboranalysen über verdorbene Butter herausgegeben, die er seiner Kundin über fast ein Jahr hinweg vorenthalten hatte. Das kündigte der Konzern in einer Stellungnahme an.

Mit der Aushändigung des Prüfberichts entfalle "jeder Grund" für eine gerichtliche Klärung, teilte Aldi Nord mit. Ziel sei es, eine außergerichtliche Einigung mit der Kundin zu erreichen. Ursprünglich sollte der Fall am Freitag vor dem Amtsgericht Neumünster entschieden werden. Der Discounter wies in seiner Stellungnahme ausdrücklich darauf hin, dass das Unternehmen nicht verpflichtet sei, Verbrauchern Laboruntersuchungen zugänglich zu machen.

Bei dem Streit geht es konkret um zwei Päckchen ranzige Butter. Eine 60-jährige Aldi-Kundin hatte Ende Mai 2013 die irische Butter gekauft und beim Verzehr festgestellt, dass von der Butter ein unangenehmer, ranziger Geruch ausging. Daraufhin hatte sie beide Päckchen bei der Filialleiterin zurückgegeben und den Zustand des Lebensmittels reklamiert.

Erst auf mehrmalige Nachfrage kam schließlich die Antwort von Aldi Nord: Die Reklamation sei berechtigt und man habe das Produkt aus den Filialen zurückgerufen. Darüber hinaus habe das Unternehmen "selbstverständlich umgehend zusätzliche laboranalytische Untersuchungen" veranlasst. Mit welchem Ergebnis wollte Aldi jedoch nicht preisgeben, versicherte aber, dass die Gesundheit der Kunden zu keinem Zeitpunkt gefährdet gewesen sei.

Foodwatch verlangt gesetzlichen Auskunftsanspruch

Die Kundin wandte sich daraufhin an Foodwatch und verklagte Aldi Nord - die Anwaltskosten übernahm die Verbraucherorganisation. Kurz vor dem Gerichtstermin hat Aldi nun doch die Ergebnisse herausgegeben. Den Laboranalysen zufolge wies die Butter Anzeichen von Fettverderb auf, eine Gesundheitsgefahr bestand laut Aldi Nord nicht. Die Klägerin reagierte mit gemischten Gefühlen: "Schön, dass Aldi nun nach Monaten endlich die Laborergebnisse herausgibt, aber es ist enttäuschend, dass ich erst mit dem Anwalt kommen musste, um die Mauer des Schweigens bei Aldi zu durchbrechen."

Foodwatch hält die Klage für einen Präzedenzfall, weil im Lebensmittelrecht bisher im Fall von Gesundheitsrisiken unklar ist, welche Informationsansprüche Verbraucher gegenüber Lebensmittelunternehmen haben. Im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie im Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist bisher nur geregelt, welche Informationen Behörden veröffentlichen müssen - nicht aber, welche Informationen Unternehmen an ihre Kunden weitergeben müssen.

"Kurz vor dem Prozess ist Aldi eingeknickt", sagte Foodwatch-Sprecher Andreas Winkler. "Aber nur wer auch vor einer Klage nicht zurückschreckt, hat als einzelner Verbraucher überhaupt eine Chance, von Lebensmittelunternehmen Informationen zu bekommen." Winkler forderte, direkte Auskunftsrechte der Verbraucher gegenüber Unternehmen per Gesetz festzuschreiben.

Bei dem Gerichtstermin geht es jetzt formal noch um eine Entscheidung über die Verteilung der Gerichtskosten. Diese könnte laut Foodwatch Aufschluss darüber geben, ob das Gericht in der geltenden Rechtslage Informationsansprüche verankert sieht oder nicht. Deshalb habe die Klägerin entschieden, nicht, wie von Aldi gewünscht, ihre Klage zurückzuziehen.

nck/dpa
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