Prozess wegen Steuerhinterziehung Verteidiger sehen in Schuhbeck »möglicherweise« selbst ein Opfer

Alfons Schuhbeck im Gerichtssaal: Wurde zuvorderst er betrogen?
Foto:Sven Hoppe / dpa
Vor dem Landgericht München I läuft seit dem Vormittag ein Strafprozess gegen Starkoch Alfons Schuhbeck. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Steuerhinterziehung in Millionenhöhe vor. Seine Verteidiger sehen in den Vorwürfen gegen ihren Mandanten jedoch »Zweifel und Ungereimtheiten«, wie Anwalt Sascha König sagte. Und: »Möglicherweise stellt sich hierbei am Ende des Verfahrens heraus, dass Herr Schuhbeck nicht Täter, sondern selbst Opfer ist, weil nicht nur der Fiskus, sondern zuvorderst er betrogen wurde.«
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 73 Jahre alten Schuhbeck vor, unter anderem mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust zu haben. Insgesamt geht es um mehr als 2,3 Millionen Euro Steuern, die Schuhbeck so zwischen 2009 und 2016 in 25 Fällen hinterzogen haben soll.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe aus dem Jahr 2012 droht schon ab einer Summe von einer Million Euro in der Regel eine Haftstrafe ohne Bewährung. Sollte Schuhbeck also für die angeklagten Taten verurteilt werden, droht dem 73-Jährigen wohl Gefängnis. Der Prozess dürfte der Tiefpunkt seiner Karriere sein, während der er die Beatles und Charlie Chaplin bekocht hatte, genauso wie die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel und Queen Elizabeth II.
Mitangeklagter belastet Schuhbeck
Der Mann, der dieses Programm nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft entwickelt haben soll, steht gemeinsam mit Schuhbeck vor Gericht. Ihm wird Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorgeworfen. Er räumte die Vorwürfe zu Beginn des Prozesses ein – und legte über seine Anwältin ein Geständnis ab. Er gab an, Schuhbeck habe ihn beauftragt, das Tool zu entwickeln. Er habe dies getan, weil er in einem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zu ihm gestanden habe.
Dass Einnahmen gelöscht und so Steuern hinterzogen wurden, bestreiten Schuhbecks Anwälte nicht. Sie betonen aber, dass weder Indizien noch Beweise dafür vorlägen, dass der Gastronom selbst in die Kasse gegriffen hat. Außerdem hätten die Ermittler keine Antwort darauf, wo die Millionen in bar geblieben sein sollen, um die Schuhbeck seine Einnahmen verkürzt haben soll.
Als die Ermittlungen gegen ihn vor drei Jahren bekannt wurden, hatte Schuhbeck noch gesagt: »Ich werde sehr eng und sehr offen mit den Behörden zusammenarbeiten, um alle Vorwürfe zu entkräften.« Er stehe »den Behörden in allen Fragen Rede und Antwort«.
Bis zum 22. Dezember sind 18 Verhandlungstage angesetzt. Die Justiz hat dem Prozess den Verfahrensnamen »Ingwer« gegeben – nach einer Lieblingszutat Schuhbecks.